Ehemaliger Vorstand der Geno Wohnbaugenossenschaft eG muss hinter Gitter

Der Traum von den eigenen vier WĂ€nden hat sich fĂŒr Anleger der Geno Wohnbaugenossenschaft eG nicht erfĂŒllt. Stattdessen gerieten sie in einen Alptraum aus Betrug, Insolvenz und finanziellen Verlusten. Der Schaden fĂŒr die Anleger soll bei rund 30 Millionen Euro liegen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Nach jahrelangen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im MĂ€rz 2020 Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Geno wegen Insolvenzverschleppung, gewerbsmĂ€ĂŸigen Betrug und Untreue erhoben. Rund ein Jahr spĂ€ter steht das Urteil fest: Das Landgericht Stuttgart befand den ehemaligen Vorstand wegen Betrugs in 161 tateinheitlichen FĂ€llen, in drei FĂ€llen der Untreue in Tateinheit mit vorsĂ€tzlichem Bankrott und wegen vorsĂ€tzlicher Insolvenzverschleppung fĂŒr schuldig. DafĂŒr verhĂ€ngte es eine Haftstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.

Laut der Anklage hatte der ehemalige Vorstand jahrelang Mitglieder ĂŒber den finanziellen Zustand des Genossenschaft getĂ€uscht und so zu Investitionen veranlasst. Der Schaden fĂŒr die Anleger geht in die Millionen. Nun schickt das Landgericht Stuttgart den Mann fĂŒr mehrere Jahre hinter Gitter.

„Das Urteil dĂŒrfte fĂŒr die geschĂ€digten Genossenschaftsmitglieder eine Genugtuung sein, auch wenn sie ihr Geld dadurch nicht wiedersehen. Um ihre Investitionen zu retten, können die Anleger andere rechtliche Möglichkeiten nutzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei der Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte aus Stuttgart.

Auch die Insolvenzquote wird nicht ausreichen, um die finanziellen Verluste auszugleichen. „Es können aber auch SchadenersatzansprĂŒche gegen die ehemaligen Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden. Die Chancen sind nach dem aktuellen Urteil weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Seifert, die zahlreiche geschĂ€digte Mitglieder der Geno Wohnbaugenossenschaft vertritt.

DarĂŒber hinaus können auch SchadenersatzansprĂŒche gegen die Anlagevermittler bzw. -berater bestehen, wenn sie nicht ĂŒber die Risiken der Geldanlage aufgeklĂ€rt haben.

BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten natĂŒrlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/geno-wohnbaugenossenschaft-eg/

1 comments
  1. Egal wie man es dreht, am Ende ist man der Dumme und muss zahlen.
    Nicht einmal eine bestĂ€tigt schriftliche KĂŒndigung nĂŒtzt etwas.
    Armes Deutschland,deine Gesetzt sind erbÀrmlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂŒber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.