Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich des Themas EEV angenommen und empfiehlt in einem aktuellen Artikel allen Anlegern, eventuell noch ausstehende Zahlungen sofort zu stoppen und keinesfalls mehr weitere Zahlungen mehr zu leisten.
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Die Hamburger Experten raten: „Anleger, die ihre Einlage in monatlichen Zahlungen an die Gesellschaft erbringen, sollten diese umgehend stoppen. Dafür müssen sie die Einzugsermächtigung gegenüber dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus widerrufen und anschließend ihr Konto überwachen, damit keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Die letzte bereits abgebuchte Rate kann vielleicht noch von der eigenen Bank zurückgeholt werden.“
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