eDarling mit mehr Kundenrechten

Die Partnerbörse eDarling möchte mit konkreten Maßnahmen ihr Image aufbessern und definiert neue Kundenrechte mit verbessertem Kundenservice, mehr Preistransparenz und einem vereinfachten Kündigungsrecht. Damit reagiert eDarling auf die Abzocke-Vorwürfe, die nach Einführung des 1-Euro-Probeabos aufgekommen waren.

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Wer dieses 1-Euro-Abo nicht nach einer Woche schriftlich kündigte, hatte ein Abo am Hals! Nun soll das anders gehen: “Fairness und Transparenz werden für unsere zukünftige Strategie an erster Stelle stehen”, wird eDarling-Geschäftsführer Kai Rieke als Schadensbegrenzer zitiert. Kündigen kann man z.B. über eine kostenlose 0800-Rufnummer. Verbessert hat man zudem die Erreichbarkeit der Service-Hotlines.

Kunden, die sich in der Vergangenheit von eDarling getäuscht sahen, hat man eine einvernehmliche Lösung angeboten.

9 comments
  1. @Tom:
    Ich kann es wirklich nicht ausstehen wenn man solche unwahrheiten verbreitet weil man nicht richtig informiert ist. Die Formulierung „…vor Ende der Widerrufsfrist Begonnen hat“ ist alt und nicht mehr anzuwenden.
    Die aktuell gültige Formulierung ist:

    …wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist…

    edraling hat zwar seine Belehrung entsprechend aktuellem recht geändert handelt aber nach der alten formulierung und somit rechtswidrig. Der Vertrag ist durch edarling erst nach Ablauf des Abos erfüllt und das widerrufsrecht kann deshalb gar nicht erlöschen.

    weitere infos:
    http://facto24.de/2011/04/23/widerrufsrecht-bei-vertrag-im-internet/

  2. @Torsten, deine Vermutungen, das ein vorzeitiges Erlischen des Widerrufsrechts nicht mehr möglich ist, ist leider falsch. Nach wie vor ist dies eine legitime Maßnahme bei Dienstleistungen. Nach § 312 d Abs. 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.

    Dass eDarlign in seinen AGBs dummerweise „vollständig“ schreibt, knan ich mir nur so erklären, dass damit die zur Verfügung gestellten Dienste in Anspruch genommen wurden.

    Und im allgemeinen lässt eDraling mitunter einen großen Kulanzraum zu! Das ist natürlich von Fall zu Fall verschieden.

    Also Leute, macht nicht alles schlecht, nur weil ihr euch bei kostenpflichtigen Seiten anmeldet. Da seid ihr doch im Endeffekt selbst Schuld.

    Mit freundlichen Grüßen

  3. Eine ähnliche E-Mail wie Tahmina Ghazi habe ich heute auch erhalten.

    Allerdings sehe ich dem ganz BERUHIGT entgegen. Zu Gute kommt uns dabei die Neuregelung bzgl. des Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen, die ab dem 4. August 2009 in Kraft getreten ist.
    Dabei heist es, wie so oben in der Mail erwähnt wurde:

    „Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag
    von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch VOLLSTÄNDIG erfüllt ist, bevor
    Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

    Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Passus bereits brav von edarling in deren AGBs übernommen wurde. Ausschlaggend ist nämlich das Wort „vollständig“, deshalb habe ich es auch noch mal groß geschrieben.

    Vollständig geleistet bedeutet nämlich nicht, dass edarling lediglich einmalig den Premium Zugang, d.h das Verschicken von Nachrichten oder das Betrachten von Fotos ermöglichen muss, sondern vollständig leisten bedeutet diese Leistung über den vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen. Dieser ist sicherlich länger als 14 Tage bzw. mindestens 1 Monat (je nachdem wie lange man das Abo gewählt hat).

    Somit kann in keinem Fall, das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen. edarling scheint allerdings noch die alte Regelung anwenden zu wollen, bei der so eine „Abzocke“ leider noch möglich war.

    Womit ihr allerdings rechnen müsst ist, dass ihr den Zahlungsverpflichtungen für den bereits genutzten Zeitraum, d.h maximal 2 Wochen, nachkommen müsst.

    Ich bitte euch den Kundenservice noch einmal ausdrücklich auf diese neue Regelung aufmarksam zu machen. Falls das nicht helfen sollte, solltet ihr umgehend das Geld von eurer Bank wegen einer nicht autorisierten Zahlung zurück buchen lassen.

  4. hallo,
    so ich lese jetzt hier sehr viel von verbesserung bei edarling ??? wo sind die ??? ich habe auch nicht eingesehen das ich schriftlich kündigen muß (porto)usw. ,habe aber gelesen jetzt ebenfalls das dies ja auch nichts genützt hätte,hat ein anderer leidensgenosse vergeblich schon versucht, habe also über kundenservice edarling gekündigt, (war nun ca 3 wochen dabei) die einzige antwort was kam, war eine versuchte abbuchung von 238,00 euro meines kontos , könnte das ein versuchter betrug sein ??? na sicher auch noch !!!!
    also jene die der meinung sind das bei edarling nicht abgezockt sollten ihre meinung für sich behalten !!!!

  5. So und das kam dabei raus. Was soll ich jetzt machen? Ideen?

    Liebe Frau Ghazi,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Ich darf Sie an dieser Stelle auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen:

    • Besondere Hinweise

    Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag
    von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor
    Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

    Dies ist hier der Fall, wenn Sie Ihr Profil aktivieren und die Premium-Services
    von eDarling nutzen.

    Laut unserer Datenbank haben Sie nach Vertragsabschluss bei eDarling zahlreiche
    Nachrichten an andere Nutzer verschickt und somit Ihre Premium-Mitgliedschaft
    genutzt. Damit ist Ihr Widerrufsrecht leider vorzeitig erloschen.

    Wir akzeptieren Ihren Widerruf jedoch als Kündigung Ihres Abos zum nächstmöglichen
    Termin.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihre Johanna Diehl
    Teamleiterin eDarling Kundenservice

    Admin: Ich kenne mich mit dem geschäftsgebaren von eDarling jetzt nicht so genau aus. Aber nicht jheder Vertrag ist im Internet gleich Abzocke, nur weil er sich nicht kündigen lässt. Ich kann da auf dem ersten Blick nichts sehen, was nach Abzocke aussieht.

  6. Ich habe bei edarling am 12.4. einen Premium vertrag für 1 Jahr abgeschlossen und will diesen 5 Tage später, also heute kündigen, sprich vom Widerspruchsrecht gebraucht machen. Nachdem was die anderen schreiben ist mir bang, was jetzt passiert.

  7. Hallo, ich habe das selbe Problem. Da bei edarling alle Funktionen so stark eingeschränkt sind, das man sich von dem Angebot gar keinen richtigen Überblick verschaffen kann, habe ich auch am 12.03.2010 einen 1 Jahres Vertrag abgeschlossen. Mich hat der Internetauftritt überzeugt und habe am 16.03.2010 eine schriftliche Kündigung gesendet. Diese wurde mit der begründung abgelehnt:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
    Desweitern geht für mich aus der Kundenanwerbung stark hervor das die Beiträge monatlich zu entrichten sind.
    Nur in den AGB wird darauf hingewiesen das das Entgelt für den gesamten Zeitraum im voraus zu zahlen sei?
    Ist diese Praxis den rechtens?

    Gruss

    Marcus Görtz

  8. Ich habe bei edarling am 13.3. einen Premium vertrag für 1 Jahr abgeschlossen und wollte diesen 1 Tag bespäter kündigen, sprich vom Widerspruchsrecht gebraucht machen. Mir wurde mitgeteilt, dass beim Lesen von Nachrichten das Widerspruchsrecht erlischt und der Vertrag somit zustande gekommen ist. Ich bin sprachlos und ausser mir, dass kann doch nicht rechten sein.

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