Aktuell ist eine deutliche Häufung von Betrugsfällen im Bereich des Kredtikartenmissbrauchs zu beobachten, die ihren Ausgangspunkt bei ebay Kleinanzeigen hat, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Sebastian Koch aus Bad Nauheim. Dabei läuft der Betrug regelmäßig nach folgendem Muster ab. Der Verkäufer wird per Whatsapp von vermeintlichen Kaufinteressenten kontaktiert, die häufig noch eine emotional anmutenden Background vorgeben (etwa sie seien ukrainische Flüchtlinge). Telefonische Kotaktaufnahmen zum vermeintlichen Käufer werden unter verschiedenen Vorwänden geblockt.
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Der Kaufinteressent bietet dann eine Überweisung auf die Kreditkarte des Verkäufers an. Dazu sei es erforderlich, dass sich der Verkäufer auf einer Seite von ebay registriere. Dazu wird ein echt wirkender Link zu einer absolut täuschend echt gestalteten vermeintlichen ebay-Seite versandt. Dort eingegebene Daten werden von den Tätern dann abgegriffen und für unautorisierte Verfügungen von der Karte der Betroffenen verwendet.
Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister prüfen und geltend machen
Da die Verfügungen nicht vom Karteninhaber autorisiert sind, besteht zunächst der Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift nach § 675 u Satz 2 BGB gegen das die Karte herausgebende Kreditinstitut. Streitig wird dann regelmäßig die Frage einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden und eines daraus folgenden Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Kunden nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB.
Angesichts des hochprofessionellen Vorgehens der Täter scheidet allerdings jedenfalls ein grob fahrlässige Pflichtverletzung nach Einschätzung von RA Koch aus. Zu den Ansprüchen hatten wir ausführlich bereits informiert und auch über die gerichtlichen Erfolge insoweit.
Beratung sinnvoll
RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Jüngst hat auch der Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken eine VR Bank in einem von RA Koch geführten Verfahren entschieden, dass die Bank den kompletten Schaden von mehr als € 20.000 erstatten soll.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Wir haben in den letzten Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.