DWS ImmoFlex Vermögensmandat ist geschlossen – Rechte und Ansprüche der Kunden der DVAG

Etlichen Kunden der Deutsche Vermögensberatung (DVAG), die eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, wurde der Fonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat empfohlen. Viele von ihnen waren daher überrascht, als ihnen im April 2012 mitgeteilt wurde, dass der Mischfonds geschlossen wird. Kunden der DVAG, die sich mit dieser Situation nicht abfinden möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Dieser kann klären, ob Anlegern (Schadensersatz)Ansprüche zustehen. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung in Ordnung war, oder ob sie Defizite aufwies.

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Zu den typischen Fehlern gehört, dass Anleger von den Beratern der DVAG nicht darauf hingewiesen wurden, dass Mischfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade keine jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes gegeben. Auch wussten nicht alle Anleger, dass offene Immobilienfonds sich seit längerem in einer Krise befinden und dass die Zielfonds daher gefährdet waren (und nach wie vor sind). Des Weiteren muss bei der Anlageberatung durch die Deutsche Vermögensberatung ein Prospekt übergeben worden sein, in dem der DWS ImmoFlex Vermögensmandat ausführlich beschrieben wird.

Wies die Beratung durch die DVAG Fehler auf, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat im Raum. So können Anleger ihr Geld zurückerhalten und müssen sich nicht auf eine unbefristete Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Kunden der Deutschen Vermögensberatung, die in den Mischfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten und jetzt wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in den DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten.

Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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