Durchbruch im Abgasskandal – OLG Köln 27 U 13/17

Lange mussten geschädigte Autokäufer auf die Entscheidung eines Oberlandesgerichts in Sachen VW-Abgasskandal warten. Nun gibt es erstmals einen OLG-Beschluss. Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 28. Mai 2018 entschieden, dass ein Händler einen VW Eos 2,0 TDI mit der Manipulationssoftware zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 27 U 13/17).

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„Diese Entscheidung des OLG darf durchaus als Durchbruch zu Gunsten der geschädigten Verbraucher gewertet werden. Viele Gerichte werden sich bei Klagen im Abgasskandal voraussichtlich an diesem Beschluss orientieren“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Partner der Kanzlei AJT in Neuss.

Bisher haben die Gerichte bei Klagen gegen Händler und / oder Volkswagen unterschiedlich geurteilt. In den vergangenen Wochen haben allerdings immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich entschieden. Unabhängig von der Entscheidung eines Landgerichts hat VW Urteile eines Oberlandesgerichts im Berufungsverfahren bisher vermieden und zog eine außergerichtliche Einigung vor. In diesem Fall war es anders und das OLG Köln hat die verbraucherfreundliche erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im April 2015 einen gebrauchten VW Eos 2,0 TDI bei einem Händler gekauft. Nachdem der Abgasskandal bekannt wurde, setzte der Käufer dem Händler eine Frist von dreieinhalb Wochen, um ihm ein mangelfreies Fahrzeug zu liefern oder hilfsweise das ausgelieferte Fahrzeug nachzubessern. Der Händler verwies auf die für Anfang 2016 geplante Rückrufaktion. Da aber nichts passierte, klagte der Käufer im Januar 2016 auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Die Klage hatte vor dem LG Köln und nun auch vor dem OLG Köln Erfolg. Der Käufer habe davon ausgehen dürfen, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderliche Genehmigung nicht durch Täuschung erwirkt habe. Durch die installierte Manipulationssoftware sei das Fahrzeug mangelhaft. Nach der Fristsetzung zur Nachbesserung habe der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen. Ihm sei nicht zuzumuten gewesen, für einen nicht absehbaren Zeitraum auf ein Software-Update zu warten, dessen Erfolg auch noch ungewiss ist. Er habe den Verlust der Zulassung für sein Fahrzeug befürchten müssen, so das OLG Köln, das die Revision nicht zugelassen hat.

„Für vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer sind die Chancen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags nach diesem Beschluss noch einmal erheblich gestiegen. Allerdings sollten sie ihre Rechte umgehend geltend machen, da ihre Ansprüche Ende 2018 verjähren können“, so Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/

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