Mit der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf am 4. Dezember die wieder bundesweit geltenden Unterhaltssätze für die kommenden zwei Jahre neu definiert. Wichtigste Änderung: Der Selbstbehalt wird vergrößert. Unterhaltspflichtigen bleibt also etwas mehr Geld zum eigenen Lebensunterhalt. Das Gericht rechtfertigt diesen Schritt mit der anstehenden Anhebung des Regelsatzes für Hartz IV-Empfänger, die zum 1. Januar des kommenden Jahres ansteht. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht mit Kanzlei in Düsseldorf: „Die Anhebung des Selbstbehaltes ist nur logisch: Unterhaltspflichtige sollten und dürfen nicht schlechter gestellt werden als Personen, die ihre Grundsicherung vom Staat erhalten. Das muss immer der Richtwert sein!“
Herausgeber der „Düsseldorfer Tabelle“ ist übrigens nicht das OLG Düsseldorf allein. Sie wird in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag veröffentlicht und ist Richtlinie für die Berechnung von Unterhalt und Selbstbehalt deutschlandweit.
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Die Düsseldorfer Tabelle definiert die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt und berücksichtigt dabei das Einkommen und den Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen.
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