Rund um das Thema Drucker herrschen immer wieder Unklarheiten aufseiten der Nutzer oder gar Ärgernisse. Verantwortlich dafür sind die teuren, oft überteuerten, Druckerpatronen der Hersteller. Verwenden Nutzer kompatible, aber günstigere Patronen von Drittanbietern, droht nicht selten über kurz oder lang das nächste Problem: der angebliche Wegfall der Garantieleistungen, wenn der Drucker eine Reparatur benötigt. Dabei ist die Verwendung alternativer Druckerpatronen kein Grund für ein Erlöschen der Garantie.
Rechtslage ist eindeutig auf Seiten der Konsumenten
Die rechtlichen Bestimmungen zum Thema Garantie sind hier tatsächlich eindeutig. Hersteller können die Garantieleistung nicht wegen der Nutzung von kompatiblen Patronen (oder Tonern) eines Drittanbieters verweigern. Welche Patronen im Gerät verwendet werden, ist ausdrücklich kein Bestandteil einer Garantie oder gar ein legitimer Grund für die Verweigerung einer Garantieleistung. Entsprechend lautende Passagen und Formulierungen wären nichtig.
Hersteller tragen zur Verwirrung bei
Dass dieses Gerücht, die Garantie würde durch die Verwendung kompatibler Patronen erlöschen, sich so hartnäckig hält, kommt den Herstellern nicht ganz ungelegen. Einzig HP weist bislang ausdrücklich darauf hin, dass kompatible Patronen keinen Einfluss auf die Garantie haben. Die meisten anderen Hersteller ergehen sich meist in kryptischen Formulierungen, in Bezug auf die Gewährung und den Ausschluss von Garantieleistungen. Hier wird oft verallgemeinert von „ungeeigneten Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen“ gesprochen, die zu einem Verwehren der Garantieleistungen berechtigen. Kompatible Patronen oder Toner zählen jedoch nicht hierzu.
Gibt es Ausnahmen?
Der obige Passus beziehungsweise die Verweigerung einer Garantieleistung kann von den Herstellern nur dann rechtens im Falle der Nutzung von alternativen Tintenpatronen oder Tonern sein, wenn es einen eindeutigen, beweisbaren Zusammenhang zwischen dem Defekt des Geräts und der Verwendung von Patronen eines Drittanbieters gibt. Die Beweispflicht liegt hier beim Druckerhersteller – für jeden Einzelfall.
Drittanbieter springen bei den Garantieleistungen ein
Die Wahl qualitativ hochwertiger kompatibler Patronen und Toner ist von immenser Bedeutung für die Gesundheit des Gerätes, appellieren Druckerspezialisten. So entfällt die Garantie, wenn der Druckerhersteller nachweisen kann, dass die Verwendung einer minderwertigen Patrone den Schaden am Drucker verursacht hat. Aus diesem Grund bieten seriöse Drittanbieter von Tintenpatronen und Tonern daher mittlerweile eigene Garantien an.
Kontakt zum Hersteller suchen
Trotz der Beweispflicht ist es noch immer weit unter den Herstellern verbreitet, die Garantieleistung automatisch abzulehnen, sobald festgestellt wird, dass Patronen eines Drittanbieters verwendet wurden. Kommt der Hersteller somit nicht seiner Beweispflicht nach, sollten betroffene Nutzer direkt mit dem Hersteller in Kontakt treten und auf ihre rechtlich zugesicherte Garantieleistung bestehen. Nutzer sollten auf einen schriftlichen Nachweis bestehen, dass der Gebrauch von kompatiblen Patronen die Ursache für den Defekt gewesen ist. Kann der Hersteller diesen Beweis nicht führen, muss er eine Reparatur durchführen.
Handel oft ebenso uninformiert
Zu dieser leidlichen Situation trägt auch der (stationäre) Handel bei, der den Mythos, um das Erlöschen der Garantie durch Patronen von Drittanbietern, nicht selten weiterträgt. Nicht nur die Hersteller wollen teure Garantiereparaturen vermeiden, auch dem Handel entstehen als Zwischenbeauftragtem Kosten bei den Garantieleistungen. Sowohl Hersteller als auch der Handel haben deshalb Interesse daran, die Zahl der Garantieleistungen möglichst klein zu halten und ein neues Gerät zu verkaufen. Dabei haben Mitarbeiter oft nicht die Absicht im Hinterkopf, sondern sind vielmehr schlecht informiert und tragen den Irrglauben an die Käufer weiter.
Fazit
Nutzer sollten sich durch den Mythos des Garantieverlusts nicht abschrecken lassen, sondern unbedingt auf ihre Rechte bestehen. Denn die Nutzung von kompatiblen Patronen ist nur dann ein Grund für die Verwehrung einer Garantieleistung seitens des Herstellers, wenn dieser eindeutig einen Zusammenhang zwischen der Nutzung einer alternativen Tintenpatrone oder eines Toners und dem aufgetretenen Defekt nachweisen kann. Da dies nur selten der Fall ist, geben mittlerweile Drittanbieter von Tintenpatronen und Toners selbst Garantien.