Dubsmash ist der neue Hype – jeder will es haben, jeder will es nutzen und über facebook lustige Video-Spots verschicken. Ist ja auch eine gute Idee und super umgesetzt. Aber: Nicht alles was eine gute Idee ist darf so ohne weiteres öffentlich benutzt und verteilt werden. Dubsmash dominiert aktuell die Downloadcharts für Smartphones und iphones. Mit der App kann man Videosequenzen aufnehmen und mit Musik unterlegen. Die App sorgt beim Abspielen dafür, dass sich die Geschichtszüge dem Inhalt des Textes entsprechenden bewegen und die passende Tonspur des ausgewählten Songs dazu abgespielt wird. Das ist extrem lustig und nicht nur ein Partykracher: Millionenfach werden die Videos abgespeichert und dann über Whatsapp an Freunde und Gruppen geschickt oder über facebook geteilt.
Allerdings: Die hier verwendeten Musikschnippsel und Filmausschnitte sind urheberrechtlich geschützt und garantiert nicht für den öffentlichen Gebrauch lizenzfrei zur Verfügung gestellt worden. Wer also Dubsmash-Videos veröffentlicht macht sich damit einer Urheberschutzverletzung schuldig. Rechteinhaber können so etwas mit einer Abmahnung bedienen. Ob das nachgewiesen werden kann oder nicht ist da nicht die Frage, es geht ausschließlich um die juristische Bewertung des Verteilens., denn eigentlich macht dubsmash nichts anderes, als ein persönliches Bild mit urheberrechtlich geschützter Musik zu unterlegen. So etwas darf man nicht veröffentlichen.
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Solche Dubsmash-Abmahnungen können bis zu 1500 Euro kosten.