DSL Bank – fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Viele Banken und Sparkassen haben bei Darlehen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Die Folge: DarlehensvertrĂ€ge, ĂŒberwiegend aus dem Zeitraum zwischen 2002 und 2010, können auch heute noch widerrufen werden. Betroffen sind auch DarlehensvertrĂ€ge der DSL Bank.

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Der Vorteil fĂŒr die Verbraucher: „Bei einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens fĂ€llt keine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung an. Der Verbraucher hat dann also die Möglichkeit gĂŒnstig umzuschulden und von den anhaltend niedrigen Zinsen zu profitieren. Besonders bei Immobiliendarlehen lassen sich auf diese Weise hĂ€ufig BetrĂ€ge im fĂŒnfstelligen Bereich sparen“, erklĂ€rt RechtsanwĂ€ltin Michaela Zinke, FachanwĂ€ltin fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel. Weiterlesen bei kapitalschutz.de

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