DS-Rendite-Fonds Nr. 126: LG Dortmund verurteilt Emissionshaus Dr. Peters und Sparkasse Dortmund zu Schadensersatz

Mit einer aktuellen Entscheidung vom 06.12.2013 (Az. 3 O 228/13)  hat nun auch die 3. Zivilkammer am Landgericht Dortmund das Emissionshaus Dr. Peters und die Sparkasse Dortmund auf Schadensersatz an einen Gesellschafter des DS-Rendite-Fonds Nr. 126 wegen eines wesentlichen Prospektfehlers verurteilt (noch nicht rechtskräftig).  Das Gericht stellte fest, dass der Verkaufsprospekt eine grob fehlerhafte Prognose der zu erwartenden Gewerbesteuerbelastung in den Jahren 2007 und 2008 enthielt.

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„Außerdem sah das Gericht die unrichtigen Prospektangaben als wesentlich für die Kaufentscheidung meines Mandanten an, d.h. bei Kenntnis der Prospektfehler hätte er sich nicht an dem Schiffsfonds beteiligt. Daher erhält er seine volle Einlage in Höhe von 20.000 Euro plus Agio zurück“, ergänzt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte.

Der Mandant hatte sich über die Sparkasse Dortmund Ende 2007 am DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy beteiligt. Allerdings gab es einen wesentlichen Fehler im Verkaufsprospekt. Denn die von den Prospektverantwortlichen beauftragten Steuerberater hatten bei ihrer Prognosekalkulation zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes zur fehlenden Anrechnungsmöglichkeit von Sondervergütungen an Gründungsgesellschafter auf den Gewerbeertrag aus dem Jahre 2005 unberücksichtigt gelassen. Diese falschen Angaben zur Gewerbesteuer im Verkaufsprospekt hätte die Sparkasse Dortmund im Beratungsgespräch richtig stellen müssen.

Durch diese Unterlassung haftet neben dem Emissionshaus Dr. Peters auch die  Sparkasse Dortmund auf Schadensersatz. Dr. Meschede: „Da hier offensichtlich ein Prospektfehler vorliegt, lässt sich das Urteil auch auf weitere Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 126 anwenden.“

Nach Auffassung von Dr. Meschede enthält der Verkaufsprospekt zum DS-Rendite-Fonds Nr. 126 neben den falschen Angaben zur Gewerbesteuer noch weitere eklatante Fehler. „Auch die Prognose der Höhe der Schiffsbetriebskosten und deren Entwicklung in der Zukunft war grob falsch, denn sie basierte auf überholten Informationen. Nach uns vorliegenden Studien aus dem Jahre 2007 hätte mit deutlich höheren Schiffsbetriebskosten gerechnet werden müssen.“

Inzwischen sind bereits 4 Urteile des Landgerichts Dortmund zugunsten von Gesellschaftern des DS-Rendite-Fonds 126 ergangen. Dr. Peters hat angekündigt, in Berufung vor das OLG Hamm zu gehen. Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/lp/dr-peters-schiffsfonds.html

Autor: Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, mzs Rechtsanwälte

 

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