Fahrer von Diesel-Fahrzeugen müssen immer mehr mit einem Fahrverbot rechnen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 28. Juli entschieden, dass die Landesregierung in Baden-Württemberg konkrete Maßnahmen ergreifen muss, um die Schadstoffbelastung in Stuttgart zu verringern. Dazu kann auch die Verhängung von temporären Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge, die die Euro-6-Abgasnorm nicht erfüllen, gehören.
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Hintergrund ist die Schadstoffbelastung, die durch die Kessellage in Stuttgart besonders hoch ist. Die Deutsche Umwelthilfe hatte deshalb darauf geklagt, dass die Landesregierung für eine bessere Luftreinhaltung sorgen muss und den Prozess gewonnen. Die Hoffnung der Politik – und wohl auch der Autoindustrie – durch Nachrüstungen die Emissionswerte ausreichend zu senken und damit ein Fahrverbot zu umgehen, ist damit wohl geplatzt. Denn das Verwaltungsgericht zweifelt an dieser Lösung und verlangt schnellstmöglich geeignete Maßnahmen gegenh dreckige Diesel für eine bessere Luftreinhaltung.
In der baden-württembergischen Landeshautstadt werden die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffoxid seit langem deutlich überschritten. Nach dem Urteil können nun die Fahrverbote für Diesel ab dem 1. Januar 2018 Realität werden. Beide Seiten können aber auch noch Revision einlegen. Das könnte dann auch dazu führen, dass ein generelles Fahrverbot für alle Diesel-Fahrzeuge eingeführt wird. Und Stuttgart könnte nur der Anfang sein.
Vor einigen Jahren preiste die deutsche Autoindustrie den Diesel noch als „saubere“ Technologie an. Seit dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals vor knapp zwei Jahren entpuppt sich das jedoch immer mehr als leeres Versprechen. Grenzwerte werden nur auf dem Prüfstand eingehalten. Die Problematik betrifft nicht nur VW, sondern auch Mercedes und andere Autobauer. Ob Nachrüstungen überhaupt zum gewünschten Erfolg führen ist fraglich, die Auswirkungen auf Verbrauch, Fahrverhalten oder Leistung sind nicht geklärt.
„Diesel-Fahrzeuge, die die zulässigen Grenzwerte nicht einhalten, weisen einen Mangel auf. Die Käufer haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist das nicht möglich, kann der Kaufvertrag angefochten und rückabgewickelt werden“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Eine weitere Möglichkeit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, kann auch der Widerruf des Autokredits sein. Dieser ist möglich, wenn der Darlehensvertrag nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde und die Bank nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt hat. „Wurde das Fahrzeug über eine Autobank finanziert, wird mit dem erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Käufer gibt das Auto zurück und erhält sein Geld zurück“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler. Der Clou dabei: Wurde der Kreditvertag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen, wird dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung ggf. noch nicht einmal ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer fällig.
Die Abgasproblematik beschäftigt fast alle deutschen Autobauer. Zuletzt kündigten Mercedes und Audi Rückrufaktionen an. Da passt es ins Bild, dass jetzt auch beim Porsche Cayenne 3 Liter TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt wurde und ein Rückruf angeordnet wurde.
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