Die Noon Finance GmbH (früher VertsKebap Finance GmbH) ist insolvent. Damit sind die schlimmsten Befürchtungen der Anleger der VertsKebap Finance GmbH wahr geworden. Ihnen droht der Totalausfall ihrer Gelder.
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Die VertsKebap Finance GmbH mit Sitz in Beilstein hatte Nachrangdarlehen bei den Anlegern eingeworben, um dem Schwesterunternehmen Noon Mediterranean Darlehen zu gewähren. Bereits im Januar teilte die VertsKebap Finance GmbH mit, dass sie die Zinszahlungen und Rückzahlungen für die Nachrangdarlehen ausgesetzt hat. Diese Entwicklung ließ schon nichts Gutes vermuten und diese Befürchtungen haben sich durch die Insolvenz des Nachfolgegesellschaft Noon Finance GmbH bestätigt.
Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat am 24. September 2018 eine Meldung der Noon Finance GmbH veröffentlicht, wonach das Unternehmen bereits am 10. August 2018 Insolvenz angemeldet hat. Grund für den Insolvenzantrag sei die Insolvenz der Noon Mediterranean in den USA. Dadurch erhalte die Noon Finance GmbH keine Zahlungen der Schwestergesellschaft mehr und könne auch die Rückzahlungen auf die Nachrangdarlehen nicht leisten. Da keine Insolvenzmasse vorhanden sei, fielen die Nachrangdarlehen Typ A und Typ B vollumfänglich aus. Mit anderen Worten: Die Anleger, die die Nachrangdarlehen gewährt haben, gehen leer aus und stehen vor dem Totalverlust.
Die Nachrangdarlegen der VertsKebap Finance GmbH sollten mit 8 bzw. 10 Prozent verzinst werden. Nun stehen die Anleger als Darlehensgeber allerdings vor dem Totalverlust ihres Geldes, da auch im Insolvenzverfahren mangels Masse nichts zu holen ist. „Den Anlegern bleibt aber die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ihre Verluste aufzufangen“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechts bestens mit der speziellen Problematik bei Nachrangdarlehen vertraut ist.
„Nachrangdarlehen sind riskante Geldanlagen. Aufgrund der Nachrangigkeit der Forderungen gehen die Darlehensgeber im Insolvenzfall oft leer aus. Über dieses Risiko müssen die Anleger allerdings auch verständlich von den Anlageberatern bzw. Vermittlern aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben können sich die Berater bzw. Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Rechtsanwalt Buerger.
Aber auch die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft könnten sich schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn Sie z.B. gegen einschlägige Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen haben
Mehr Informationen: https://www.nachrangdarlehen.net/