„Der letzte Versuch an das Geld zu kommen?“ Diesen Eindruck machen jedenfalls die jetzt von der Deutschen Internetinkasso GmbH (DIG) in Sachen outlets.de verschickten Zahlungsaufforderungen. Überraschender Weise wird darin – angeblich nur 500 ausgewählten – Kunden der Abschluss eines Vergleichs gegen Zahlung von einmalig 50,00 € angeboten. Mit dieser Zahlung sollen sämtliche Forderungen der IContent GmbH aus dem strittigen Vertragsverhältnis über die Nutzung der Internet-Plattform outlets.de abgegolten sein. Falls die Kunden den Vergleichsvorschlag nicht annehmen, wird – zum wiederholten Male – mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gedroht.
Dass die IContent GmbH bzw. die DIG nunmehr fast 75 % der behaupteten Forderung im Vergleichsfall nachlassen will, spricht jedoch dafür, dass man dort offenbar von der erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung der vermeintlichen Forderungen wenig überzeugt ist. Soweit daher Kunden der IContent GmbH wirksame rechtliche Einwände gegen die behaupteten Forderungen vorbringen können, besteht in aller Regel keine Veranlassung, auf das Vergleichsangebot einzugehen.
Wir danken Rechtsanwalt Greif von www.schulze-greif.de für diese Informationen
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