Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal einen weiteren Erfolg gegen die Volkswagen AG erzielt. Mit Urteil vom 26. Juli 2019 entschied das Landgericht Karlsruhe, dass VW den Kaufpreis fĂŒr einen Passat gegen Ăbereignung des Fahrzeugs erstatten muss. FĂŒr die gefahrenen Kilometer kann VW eine NutzungsentschĂ€digung anrechnen (Az.: 11 O 208/18).
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Der KlĂ€ger hatte den VW Passat CC R-Line 2.0 TDI im Dezember 2012 als Gebrauchtwagen gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, lieĂ der KlĂ€ger zwar das Software-Update aufspielen, verlangte aber auch die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags.
Das LG Karlsruhe entschied, dass VW den KlĂ€ger durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist. VW habe ein Fahrzeug mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und diese verschwiegen. Dabei habe der Autobauer aus Profitinteresse gehandelt und billigend in Kauf genommen, dass an eine sehr groĂe Zahl von Kunden Fahrzeuge verkauft wurden, die so nicht zulassungsfĂ€hig waren und darĂŒber hinaus umwelt- und gesundheitsschĂ€dlicher waren als sie durften.
Ein KĂ€ufer dĂŒrfe aber erwarten, dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben erfĂŒllt und die Genehmigung nicht nur erschlichen wurde, so dass der Widerruf der Typengenehmigung und die Stilllegung droht. Bei Kenntnis dieser UmstĂ€nde hĂ€tte der KlĂ€ger den Kaufvertrag nicht abgeschlossen. Die SchĂ€digung habe schon im Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags ĂŒber ein mangelhaftes Auto gelegen, so das LG Karlsruhe. Dieser Schaden lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen. VW mĂŒsse das Fahrzeug daher zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten, entschied das LG Karlsruhe.
âDas Urteil des LG Karlsruhe reiht sich in eine lange Liste verbraucherfreundlicher Urteile im Abgasskandal ein. Auch die Oberlandesgerichte Köln, Koblenz und Karlsruhe haben inzwischen entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. SchadensersatzansprĂŒche gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werdenâ, erklĂ€rt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Auch Verbraucher, die sich bereits dem Musterverfahren gegen VW angeschlossen haben, können sich bis zum 30. September 2019 von der Musterklage abmelden, um ihre AnsprĂŒche in einer Einzelklage durchzusetzen. âDie Erfolgsaussichten bei der Einzelklage sind hervorragend. Zudem fĂŒhrt die Einzelklage deutlich schneller zum Ziel als die Musterklageâ, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.