Dieselskandal: Opfer bekommen Konsequenzen zu spüren

Gerade Dieselfahrzeuge galten lange Zeit als umweltbewusste und sparsame Alternative zum Benziner. Seit dem VW-Abgasskandal hat sich das grundlegend geändert. Viele Dieselfahrzeuge halten die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht ein.Abgaswerte wurden manipuliert. Betroffene Dieselfahrer bekommen die Konsequenzen des Dieselskandals nun mit aller Wucht zu spüren – aus dem VW-Abgasskandal ist ein Dieselskandal geworden.

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Dabei sind längst nicht mehr nur VW-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Auch die Konzerntöchter Porsche und Audi geraten immer tiefer in den Skandal hinein. So wurde für den Porsche Cayenne 3.0 TDI erst kürzlich ein Zulassungsstopp verhängt und von Verkehrsminister Dobrindt der Rückruf angeordnet. Grund ist, dass auch hier der Verdacht besteht, dass Abgaswerte manipuliert und Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Pikant: Vor einem guten Jahr rief der Sportwagenhersteller auch schon etwa 10.000 Porsche Macan zurück, um die Motorsteuerungssoftware zu aktualisieren. Die Motoren wurden dabei gar nicht von Porsche, sondern von Audi gebaut und finden sich auch in diversen Modellen des Ingolstädter Autobauers.

Probleme mit den zulässigen Grenzwerten gibt es nicht nur bei Dieselfahrzeugen von VW, Audi oder Porsche. Allerdings kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass Abgaswerte immer illegal manipuliert wurden. Dennoch müssen die betroffenen Fahrzeughalter den Wertverlust nicht einfach so hinnehmen. In diesen Fällen kann sich der Widerruf der Autofinanzierung anbieten. Denn wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Widerruf ist auch heute noch möglich. Interessant ist dies in erster Linie, wenn der Autokredit gleich beim Händler über eine Autobank abgeschlossen wurde. Dann liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor und durch den erfolgreichen Widerruf wird der Kaufvertrag ebenfalls rückabgewickelt.

Spannend wird dies besonders bei Autofinanzierungen, die seit dem 14. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Denn dann müssen sich die Verbraucher nach einem erfolgreichen Widerruf noch nicht einmal den Nutzungsersatz anrechnen lassen.

Mehr Informationen: http://www.dieselskandal-schaden.de/

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