Dieselskandal Audi Q5 – OLG Celle spricht Schadensersatz zu – 7 U 445/18

Das OLG Celle hat dem KÀufer eines vom Abgasskandal betroffenen Audi Q5 mit dem Motor EA 189 und der Abgasnorm Euro 4 mit Urteil vom 22. Januar 2020 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 7 U 445/18). VW habe den Motor des Typs EA 189 mit der unzulÀssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den KlÀger dadurch vorsÀtzlich sittenwidrig geschÀdigt. Daran Àndere auch der Umstand nichts, dass der KlÀger den Audi Q5 als Gebrauchtwagen von privat gekauft hat, so das OLG.

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Der KlĂ€ger hatte den Audi Q5 2,0 TDI im Januar 2011 gebraucht von privat gekauft. Das Fahrzeug wies zu diesem Zeitpunkt eine Laufleistung von ca. 8000 km auf. Wie sich spĂ€ter zeigte, ist der Audi Q5 mit dem Motor EA 189 und der Abgasnorm Euro 4 vom Abgasskandal betroffen. Der KlĂ€ger ließ zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch SchadensersatzansprĂŒche geltend.

Wie schon das Landgericht in erster Instanz, sprach das OLG Celle dem KlÀger auch im Berufungsverfahren Schadensersatz wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung zu.

Das Fahrzeug sei durch die Abgasmanipulationen mangelhaft und VW als Herstellerin des Motors EA 189 fĂŒr diesen Sachmangel verantwortlich. Durch die manipulierten Abgaswerte habe das Fahrzeug nicht den berechtigten Erwartungen des KĂ€ufers entsprochen, der davon ausgehen dĂŒrfe, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht und uneingeschrĂ€nkt im Straßenverkehr genutzt werden kann, so das OLG Celle.

Genau das sei aber nicht der Fall gewesen, da dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung gedroht habe. Der KĂ€ufer sei damit schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschĂ€digt worden. Der Schaden gehe dabei auf die TĂ€uschung durch die Abgasmanipulationen zurĂŒck und könne auch nicht durch ein Software-Update beseitigt werden. Die TĂ€uschung beschrĂ€nke sich dabei nicht auf den Ersterwerb des Fahrzeugs, sondern setze sich auch bei WeiterverkĂ€ufen bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals fort, fĂŒhrte das OLG Celle aus.

VW sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Der KlĂ€ger habe Anspruch auf die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises verlangen, urteilte das OLG Celle. Allerdings mĂŒsse er sich fĂŒr die gefahrenen Kilometer eine NutzungsentschĂ€digung anrechnen lassen.

„Erfreulich ist, dass ein weiteres Oberlandesgericht VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt hat. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzen. Weniger erfreulich ist, dass das OLG Celle in einer NutzungsentschĂ€digung keine unbillige Entlastung fĂŒr VW sieht und der KlĂ€ger sich diese anrechnen lassen muss. Das haben anderen Gerichte schon anders entschieden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Das OLG Hamburg hat z.B. darauf hingewiesen, dass es eine NutzungsentschĂ€digung nur fĂŒr den Zeitraum bis zur Geltendmachung der RĂŒckabwicklung vom Kaufvertrag fĂŒr berechtigt hĂ€lt. Im Mai soll der BGH in einem Verfahren im Abgasskandal entscheiden. Dann könnte es auch eine höchstrichterliche Entscheidung zur NutzungsentschĂ€digung geben.

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