Das vorgelegte Diesel-Paket der Bundesregierung ist vor allem eins – unverbindlich. Die Autohersteller sollen Umtauschprämien anbieten und nach Wunsch auch Hardware-Nachrüstungen finanzieren. „Ein Rechtsanspruch der Dieselfahrer lässt sich daraus nicht ableiten. Das Paket ist vor allem ein Konjunkturprogramm für die Autobauer, die durch die Umtauschprämie den Verkauf von Neuwagen und jungen Gebrauchten ankurbeln können“, sagt Rechtsanwalt Hendrik Langeneke aus Bad Sassendorf.
Hinzu kommt, dass die Maßnahmen nicht flächendeckend eingeführt werden, sondern nur in 14 besonders belasteten Städten und den angrenzenden Landkreisen. Auf dieser Liste stehen München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg an der Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg. Städte, in denen Fahrverbote drohen wie z.B. Frankfurt könnten noch hinzukommen. „Mit anderen Worten geht ein großer Teil der Dieselfahrer völlig leer aus. Einem Dieselfahrer aus dem Kreis Soest und vielen anderen Regionen bietet dieses Konzept gar nichts“, so Rechtsanwalt Langeneke.
Doch selbst in den 14 belasteten Städten hinterlässt das Paket viele Fragezeichen. Wer die Kosten für Hardware-Nachrüstungen übernimmt, ist weiter ungeklärt. Die Autohersteller signalisieren kein großes Interesse. Außerdem müssten die Systeme erst geprüft und zugelassen werden. Vor 2019 ist mit keiner Lösung zu rechnen. Umtauschprämien sind auch kein neues Konzept und haben bislang im Dieselskandal auch nicht dazu geführt, dass sich die Luftqualität wesentlich verbessert hat. „Zudem kann sich auch mit der Prämie längst nicht jeder Dieselfahrer die Anschaffung eines Neuwagens oder jungen Gebrauchtwagens leisten. Die Umtauschprämie dürfte den Autobauern deutlich mehr nützen als den Verbrauchern“, so Rechtsanwalt Langeneke.
Zudem muss der Faktor Zeit beachtet werden. Hardware-Nachrüstungen stehen wahrscheinlich nicht vor 2019 zur Verfügung, Umtauschprämien gibt es nicht flächendeckend und Rabatte sind beim Kauf eines Neuwagens ohnehin in der Regel eine Frage des Verhandelns. Unterdessen läuft den vom VW-Abgasskandal geschädigten Autokäufern die Zeit davon. Sie haben zwar gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können. Allerdings verjähren ihre Forderungen am 31.12.2018, so dass jetzt gehandelt werden muss. Verbraucher haben zwei Möglichkeiten. Sie können sich der Musterklage anschließen, was besonders für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung eine Option ist, oder sie können einzeln klagen. „Für Rechtsschutzversicherte ist die Einzelklage in der Regel interessanter, da sie schneller und zielstrebiger geführt werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Langeneke.
Rechtsanwalt Langeneke ist Ansprechpartner im Abgasskandal und prüft im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung Ihre Aussichten in einem juristischen Verfahren.
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