Diesel-Fahrverbot in Stuttgart seit 1. Januar 2019

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Dieselfahrer müssen sich im neuen Jahr mehr und mehr mit Fahrverboten auseinandersetzen. In Stuttgart gilt seit dem 1. Januar 2019 ein flächendeckendes Fahrverbot in der Umweltzone für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter. Zunächst sind vor allem Pendler von dem Fahrverbot betroffen, für Anwohner wird es nach einer Übergangsfrist ab April ernst.

Doch nicht nur in Stuttgart werden in diesem Jahr Fahrverbote umgesetzt. Betroffen sind beispielsweise auch Städte wie Berlin, Köln, Bonn oder Essen und hier sogar ein Abschnitt der wichtigen Autobahn A 40. Auch in Frankfurt sollte ab Februar ein Fahrverbot gelten, dies ist aber bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung ausgesetzt. Vielfach gelten die Fahrverbote zunächst für Euro-4-Diesel und später auch für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter. Auch in Stuttgart muss damit gerechnet werden, dass die Fahrverbote ausgedehnt werden und auch für Euro-5-Diesel gelten, um die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu reduzieren.

Fahrverbote werden in diesem Jahr ein großes Thema für viele Dieselfahrer. Schon jetzt haben Abgasmanipulationen und die Androhung von Fahrverboten dafür gesorgt, dass gebrauchte Diesel-Fahrzeuge erheblich an Wert verloren haben. Ein Weiterverkauf dieser Fahrzeuge ist häufig nur weit unter dem eigentlichen Listenpreis möglich. „Einen Ausweg aus dieser Situation kann der Widerruf des Autokredits bieten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. „Solche Fehler sind nach unserer Auffassung zahlreichen Banken unterlaufen, wie inzwischen auch schon einige Gerichtsurteile belegen“, so Rechtsanwalt Seifert. Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorlegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Rechtlich umstritten ist, ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung einbehalten darf.

Beim Widerruf des Autokredits spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Entscheidend ist nur, ob die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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