Die verbraucherschutz.tv-Prozesskostenfinanzierung

verbraucherschutz.tv bietet in einer zeitlich begrenzten Aktion 150 Eigentümern von Schummel-Dieseln eine vollständige Übernahme des Prozesskostenrisikos an. Wir übernehmen alle Kosten, lediglich im Erfolgsfall leiten wir eine Gebühr in Höhe von maximal 20 % des von VW an unseren Anwalt ausgezahlten Betrages an unseren Prozesskostenfinanzierer weiter.

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Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Hier ein Rechenbeispiel

Passat Variant
– 95.000 Kilometer Laufleistung
– Baujahr 2012
– Neupreis 32.000 Euro

Bei einem erfolgreichen Verfahren erhält der Kläger 32.000 Euro abzüglich des sogenannten Wertersatzes, den VW aktuell noch in einer Vielzahl von Fällen durchsetzen kann. Der Auszahlungebetrag läge dann bei etwa 25.000 Euro, davon erhält der Prozesskostenfinanzierer 5000 Euro. Beim Kläger landen 20.000 Euro.

Der Wiederverkaufswert des Autos liegt bei unter 14.000 Euro. Der Kläger hat also 5000 Euro gewonnen ohne jegliches Risiko. Geht die Klage verloren, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Sie möchten sich um eine der 150 Prozesskostenfinanzierungen bewerben?

– Sie fahren einen VW TDI mit Baujahr zwischen 2008 und 2014?
– Ihr Auto wurde vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen?
– Sie haben das Auto vor September 2015 neu oder gebraucht gekauft?
– Sie sind noch heute Eigentümer des Autos?

Dann sind Sie herzlich eingeladen.

Schicken Sie uns die Kopie des Fahrzeugscheins, des Kaufvertrags und des Rückrufschreibens an info@verbraucherschutz.tv

Wir rechnen Ihren Anspruch durch und machen Ihnen ein Angebot.

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