Jedes Jahr aufs Neue erhalten alle Haushalte die Heizkostenabrechnung. In einigen Fällen müssen Mieter Gelder nachzahlen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Verbrauch höher lag als die monatlich mit der Miete gezahlten Betriebskosten. Lag der Verbrauch niedriger, erhält der Mieter Geld zurück. Bei einer deutlichen Überzahlung sollte der Vermieter die Miete reduzieren. Doch eines bleibt ungewiss: Stimmt die Abrechnung überhaupt? Oder haben sich aufgrund technischer oder buchhalterischer Makel Fehler eingeschlichen? Die Basis für die Abrechnung bildet zunächst einmal die Heizkostenverordnung. Darüber hinaus gibt es weitere Bestimmungen. So müssen zum Beispiel Wasser- und Heizkostenzähler geeicht sein. Seit 2014 ist das Pflicht. Trotz dieser Vorgaben gibt es in Sachen Heizkostenabrechnung oft Streit zwischen Mieter und Vermieter.
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Neue Geräte – Kosten runter
Ganz gleich, ob klassische Heizung oder alte Ölheizung: Wenn die Abrechnung nicht stimmt oder enorm vom üblichen Standard abweicht, droht Ärger. Wenn die Kosten für Heizung und Warmwasser deutlich gestiegen sind, kann auch ein veraltetes Heizgerät schuld sein. Auch das sollte man überprüfen. Manchmal bewirken neue Geräte, wie zum Beispiel eine moderne Gastherme, wahre Wunder. Weitere Infos zu diesem Thema finden gibt es unter https://www.thermondo.de/info/rat/gas/gastherme-kaufen/. Moderne Heizanlagen und -geräte setzen vielfach auf den Einsatz erneuerbarer Energien und neuer Technologien. Das ist nicht nur umweltschonend, sondern reduziert oft auch den Energiebedarf ungemein. Infolgedessen fällt auch die Abrechnung für die Heiz- und Warmwasserkosten in der Regel niedriger aus.
Weitere Möglichkeiten für zu hohe Heizkostenabrechnungen
Es müssen nicht immer gleich Fehler oder ein enorm angestiegener Verbrauch sein, die die Heizkostenabrechnung in die Höhe treiben. Manchmal kann es auch ein gestiegener Öl- oder Gaspreis des Anbieters sein. Grundsätzlich bestand zwar eher die Tendenz, dass die Gasunternehmen ihre Preise nicht an die Verbraucher weitergeben. Inzwischen hat sich das Blatt jedoch um einiges gewendet.
Wenn Mieter der Meinung sind, dass die Heizkostenabrechnung nicht stimmen kann, muss dieser es nachweisen. Sind Fehler in der Abrechnung passiert, ist dies meist einfach. Schwieriger wird es, wenn Fehler bei der Messung aufgetreten sind. Dies kann beispielsweise eine falsche Datenbasis zur Folge haben. Dies ist zwar reklamierbar, doch für Mieter kaum nachzuweisen.
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