Die deutsche Finanzaufsicht wirft sechs Banken das Führen unkorrekten Beratungsprotokolle vor – Bußgelder von bis zu 50.000 Euro stehen im Raum. Die Bafin reagiert damit auf Hinweise und Beschwerden betroffener Anleger, macht aber ansonsten ein großes Geheimnis aus der Angelegenheit. Namen will man erst nennen, wenn die Anschuldigungen überprüft sind und die betroffenen Banken selbst Stellung nehmen konnten.
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Hintergrund: Seit 2010 haben Kunden Anspruch auf die Protokollierung der Beratungsgespräche und die Aushändigung dieses Protokolls. Im Rahmen von Wertpapierkäufen soll so auch im Nachhinein die Verantwortlichkeit für falsche oder schlechte Beratung lückenlos nachgewiesen werden können. Insbesondere sollen die Protokolle klären, wieviel Geld der Berater verdient hat und ob die Provisionen angemessen waren. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) wollte mit der Protokoll-Initiative die Rechte der Bankkunden stärken, besonders dann, wenn es bei Wertpapierverlusten zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Die Gesetzesinitiative war direkte Konsequenz der Erfahrungen rund um die Insolvenz der Bank Lehman Brothers. Hier hatten Bankberater noch hohe Provisionen kassiert, obwohl die Talfahrt der Bank schon absehbar war und man Aktienkäufe eigentlich nicht mehr hätte empfehlen dürfen.
Verbraucherschützer kritisieren schon seit einiger Zeit die halbherzige Vorgehensweise der Banken bezüglich der Umsetzung der neuen Forderungen. Ebenso wie von der Bafin wird kritisiert, dass die Banken ihre neuen Aufgaben nicht wirklich ernst nehmen.