Die Deutsche Zentral Inkasso (Berlin) stürmt die Charts: Absolut ist der Inkassodienst von outlets.de (IContent GmbH) oder my-downloads.de (Premium Content GmbH) zumindest bei verbraucherschutz.tv mit über 1000 Suchanfragen täglich der Bringer in der „Most wanted-Statistik“. Und das nicht nur heute, sondern seit Tagen. Trauriger Höhepunkt der Berühmtheit war der 21. Juli, als 5000 Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz allein auf diesem Blog Informationen zu Deutsche Zentral Inkasso suchten.
Teil der aktuellen Mahnwelle der Deutsche Zentral Inkasso war das beigefügte Urteil des Amtsgerichtes Langen zur Zahlungspflicht. Das Amtsgericht Langen hat zwischenzeitlich eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es darauf hinweist, dass das Urteil keiner Rechtsbedeutung hat und nur einen Einzelfall behandelt.
Es ändert sich auch weiterhin nichts daran, dass es empfohlene Vorgehensweise ist, auf Mahnungen der Deutsche Zentral Inkasso auf dem Boden rechtstaalicher Regelungen zu reagieren, um sich keinen Ärger einzufangen. Das heißt: Wenn Sie eine solche Mahnung erhalten, dann sollten Sie sich verhalten wie immer, wenn Sie mit einer ungerechtfertigten Forderung konfrontiert werden. Sie sollten nicht zahlen, Ihren Standpunkt analysieren und ganz nüchtern reagieren.
1. Ich habe eine Mahnung erhalten und kenne diesen Verein gar nicht!
verbraucherschutz.tv rät: Stellen Sie diesen Sachverhalt per Mail in kurzen Worten dar und machen Sie sich keinerlei weitere Gedanken.
2. Ich habe mich irgendwann einmal angemeldet, aber ordnungsgemäß widerrufen
verbraucherschutz.tv rät: Machen Sie nichts, eine widerrufene Grundforderung kann nicht inkassiert und mit weiteren Gebühren belastet werden.
3. Ich habe mich irgendwann einmal angemeldet, aber niemals gekündigt oder widerrufen
verbrauchgerschutz.tv rät: Senden Sie per Mail, dass Sie sich eines gültigen Vertrages nicht bewusst sind und jeder möglicherweise bestehende Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung zustandekam
4. Ich war zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig
verbraucherschutz.tv rät: Ihre Eltern sollten ein Mail senden und den Sachverhalt darstellen, dass Sie nicht geschäftsfähig waren und keine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Vertragsschluss vorliegt.
5. Ich hab denen ein Mail gesendet
verbraucherschutz.tv rät: Reicht, wenn die email-Adresse aus dem Impressum verwendet wurde
6. Ich möchte von denen wissen, wie das weitergehen soll
verbraucherschutz.tv rät: Keine Brieffreundschaften mit Inkassobüros – die setzen nur Forderungen durch und werden niemals Ihre Argumente anhören und die Forderung fallen lassen.
7. Ich habe Angst vor einer Betrugsanklage und Schufa-Eintrag
verbraucherschutz.tv rät: Der Sachverhalt des Betruges beinhaltet die Absicht, auf Kosten anderer zu bereichern. Dies ist bei der Anmeldung bei einem vermeintlichen Gratisdienst nicht erfüllt. Mit Schufa-Einträgen darf nicht gedroht werden.
8. Bei mir ist alles ganz anders
verbraucherschutz.tv rät: Ist es nicht, es ist immer das gleiche – Warten Sie auf einen Mahnbescheid und widersprechen Sie diesem. Das ist in Deutschland nicht verboten und jede Firma muss damit rechnen, dass Kunden aus welchen Gründen auch immer nicht bezahlen möchten. Dazu ist dieses Verfahren eingerichtet worden und Sie sind kein Verbrecher oder Betrüger, wenn Sie diesen Weg gehen, auch wenn die Verantwortlichen rund um die Deutsche Zentral Inkasso dies gern anders darstellen.
9. Andere hat es doch schon vor Gericht erwischt
verbraucherschutz.tv rät: Blödsinn: Es wurde noch kein zahlungsunwilliges Opfer von der Deutsche Zentral Inkasso verklagt
10. Und wenn, dann wird es richtig teuer?
verbraucherschutz.tv rät: Nein, die Streitwerte sind so gering, dass das Prozessrisiko nicht wirklich hoch ist. Eine anwaltliche Erstberatung kostet um die 50 Euro. Verliert die Gegenseite den Prozess, muss sie Ihren Anwalt bezahlen. Hartz-4 oder sonstige Leistungen Empfangende können einen Beratungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung anfordern.
Sollten Sie der Meinung sein, dass keiner der 10 Punkte auf Sie zutrifft, dann kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt.
11. verbraucherschutz.tv rät: Wir empfehlen www.schulze-greif.de