Der Joker ist tot – Schade eigentlich, denn der Widerrufsjoker war lange Zeit Garant für erfolgreiche Abwicklungen von Immobilienfinanzierungen. Entsprechend einem aktuellen Gesetzentwurf soll damit aber spätestens im März 2016 Schluss sein. Ein neues Gesetz beschränkt die Widerrufsmöglichkeiten von Altverträgen deutlich. Darlehensnehmer haben also nur noch wenige Monate Zeit, ihre Ansprüche zu stellen und dadurch von den immer noch historisch niedrigen Firmen zu profitieren.
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