Nun ist es perfekt: Der Widerrufsjoker wird am 21. Juni 2016 zu Grabe getragen, Wir zitieren die Pressmitteilung vom 27. Januar 2016:
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„Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.“
Man könnte das auch anders Umschreiben: Die Banken haben ihren Willen durchgesetzt und durch starken Lobby-Einsatz das Ende des Ewigen Widerrufsrechtes herbei geführt.
Die Anwalts-Initiative „www.jetzt-widerrufen.de wird sich nun weiter mit Hochdruck dafür einsetzen, dass Bankkunden das bisherige Verbraucherrecht des Widerrufs bei falschen Widerrufsbelehrungen noch bis zum letzten Tag ausnutzen können.
Wichtig dabei: Widerrufe müssen bis zum 21. Juni 2016 erfolgen!
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Der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber erinnert nochmals an die 3-monatige Frist: „Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit.“