Der Widerrufsjoker im Abgasskandal: Fahrer und KĂ€ufer von Dieselfahrzeugen haben es im Moment schwer. Seit dem VW-Abgasskandal geraten auch andere Autobauer ins Zwielicht. Kaum ein Dieselfahrer weiĂ noch, wie âsauberâ sein Fahrzeug ist oder ob es Stickoxide weit ĂŒber dem zulĂ€ssigen Grenzwert ausstöĂt.
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Nicht nur bei Volkswagen soll ein Software-Update auf die vom Abgasskandal betroffenen Dieselmotoren aufgespielt werden, auch bei Mercedes und Audi gab es zuletzt gröĂere RĂŒckrufaktionen. âDas Vertrauen der Verbraucher in die deutsche Autoindustrie schwindet zusehends. Der jĂŒngste Verdacht, dass sich VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler zu verschiedenen Themen, u.a. zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren, abgesprochen haben, dĂŒrfte dem Imageschaden noch die Krone aufsetzenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK RechtsanwĂ€lte aus Mönchengladbach.
Widerrufsjoker im Abgasskandal
FĂŒr die betroffenen Kunden hat das schon jetzt Konsequenzen. Wer aktuell seinen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, muss mit erheblichen finanziellen EinbuĂen rechnen. âEs gibt aber einen eleganten Weg zur Lösung dieses Problemsâ, so Dr. Hartung. Denn auch bei Autokrediten kann in vielen FĂ€llen der Widerrufsjoker gezogen werden. Möglich ist dies bei Autofinanzierungen ab dem 11. Juni 2010 wenn die Banken nicht ordnungsgemĂ€Ă ĂŒber die Widerrufsmöglichkeiten informiert haben. Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Kreditvertrag kann zeitlich unbefristet widerrufen werden.
Sinn macht der Widerrufsjoker im Abgasskandal besonders, wenn die Autofinanzierung ĂŒber die Bank des Autobauers, z.B. ĂŒber die VW-Bank, abgeschlossen wurde. Denn mit dem erfolgreichen Widerruf wird dann auch der Kaufvertrag rĂŒckabgewickelt. Der Verbraucher gibt den Wagen zurĂŒck und erhĂ€lt im Gegenzug sein Geld wieder. FĂŒr die gefahrenen Kilometer kann allerdings ein Nutzungsersatz verlangt werden. Aber selbst der kann entfallen, wenn der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Möglich wird dies durch eine verbraucherfreundliche GesetzesĂ€nderung. Dr. Hartung: âDann könnte der Verbraucher das Auto praktisch kostenlos genutzt haben. Nur die Kreditzinsen bekĂ€me er nicht zurĂŒck.â Die Chancen dafĂŒr stehen nicht schlecht, berichte die Stiftung Warentest. In einem Prozess vor dem Landgericht Berlin habe die Richterin demnach bereits angedeutet, dass die Bank keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz habe, wenn sie selbst ihren Kunden fehlerhaft belehrt habe.
Neben dem Widerruf stehen geschÀdigten Diesel-Fahrern noch weitere rechtliche Möglichkeiten zu. In Betracht kommt z.B. die Anfechtung des Kaufvertrags wegen SachmÀngeln oder arglistiger TÀuschung. Auch hier stellen sich die Gerichte zunehmend auf Seiten der Verbraucher.