Der Staatstrojaner – Verfassungsbruch zum Wohle des Volkes

Der Staatstrojaner ist das Thema Nr. 1 aktuell und schon allein das Wort „Staatstrojaner“ spaltet die Lager. So ist es für viele nicht mehr als ein nicht wirklich gut konstruierter Virus, für andere ist es schon so etwas wie ein geborenes Mitglied der deutschen Staatsschutzorgane – dabei ist der Staatstrojaner wirklich alles andere als ein Element der Rechtsstaatlichkeit. Es gibt für seinen Einsatz keine Basis, er wird von Virenschutzsoftware als Schädling erkannt und er scheint alles in allem alles andere zu sein, als ein Ehrfurcht gebietendes Element des Staatsschutzes – dazu ist die Diskussion drumherum um den Staatstrojaner einfach viel zu albern.

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Der Staatstrojaner verkommt zu einer Witzschmonzette: Im Rahmen eines mehr als erbärmlichen Schauspiels zeigten die Innenminister der Länder solange mit ausgestrecktem Zeigefinder aufeinander bis klar war, was sowieso klar war: Das mit dem Staatstrojaner konnten nur die Bayern gewesen sein. Wer sonst ist so verdeppert, sich im Internet einen Virus zu bestellen und dann noch einen Richter zu finden, der das ferngesteuerte Spiönchen auf Reisen schickt?

Geil hinbekommen: Denn auf einmal ist das Trojanerchen auf seinem einsamen Weg durch’s Netz kein stümperhaftes Fehlerchen mehr, sondern Deutschlandsache. Er ist offiziell und damit kein schlecht programmiertes Spiönchen ausgesendet von einem unterbelichteten Schreibtischhengst, sondern ein mächtiger Trojaner im Auftrag des Herrn unterwegs – so wurde daraus der Staatstrojaner und was juckt es so ein edles Tier, dass das Bundesverfassungsgericht seinen Einsatz mit klarer Ansage verbietet?

Egal – zu schön sind die Verlockungen einer schönen neuen Welt, als dass ein bayerischer Staatsschützer darauf verzichten würde, nur weil ein Bundesverfassungsgericht etwas dagegen hat! Verfassungsbruch quasi zum Wohle der Nation – so lieben wir das!

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