Um die Daten, die die Schufa über Verbraucher kennt, speichert und weitergibt, ranken sich viele Meinungen, Annahmen und sogar Unwahrheiten. Für einen transparenten Überblick über die Daten, die der Schufa vorliegen, soll dieser Beitrag nun sorgen. Dabei werden die häufigsten Verbraucherfragen beantwortet.
Woher hat die Schufa eigentlich so viele Daten?
Die Schufa beruht auf einer Idee aus dem Jahr 1927. Der Ansatz sollte ermöglichen, dass sich Unternehmen darüber austauschen können, wie Kunden mit Rechnungen umgehen. Heute spricht man von der Zahlungs- und Kreditwürdigkeit der Kunden, die es galt, transparent und vergleichbar zu machen. Die Daten, die die Schufa kennt, hat sie nicht etwa, weil sie aktiv recherchiert. Der Schufa werden regelmäßig Daten geliefert. Bei den Lieferanten handelt es sich um sogenannte Vertragspartner. Darunter fallen Händler sowie alle, die Vertragsmodelle anbieten – vom Handyvertrag bis zum Energieversorger.
Was weiß die Schufa und was nicht?
Die Schufa kennt die Person beim Namen. Sie weiß den Geburtstag sowie aktuelle und veraltete Kontaktdaten. Die Schufa kennt die Geschäftsbewegungen der Person. Die Schufa weiß, ob alle Zahlungen rechtzeitig geleistet werden, oder ob Forderungen gar offen sind. Auch illegale Machenschaften rund ums Thema Bonität und Identität sind bei der Schufa dokumentiert. Die Schufa weiß jedoch nicht Bescheid, wie hoch Einkommen und Vermögen der Personen sind. Auch das, was sonst im Online-Marketing von großem Interesse ist, nämlich Angaben zum Kaufverhalten, sind für die Schufa uninteressant. Berufliche Tätigkeiten, Mitgliedschaften, Nationalität und Familienstand sind unerheblich. Eine detaillierte Übersicht zum Thema Schufa-Scoring hält die Auskunftei unter schufa.de vor.
Welche Eintragungen sind bei der Schufa „positiv“ und welche sind „negativ“?
Grundsätzlich gibt es Informationen zu Kreditkarten, Verträgen (u.a. Leasingverträgen, Mobilfunkverträgen, Energieversorgerverträgen), Darlehen, Bürgschaften und Konten bei der Schufa. Ob ein Eintrag ein „positiver“ Eintrag ist oder, ob es sich um einen „negativen“ Eintrag handelt, das ist abhängig von der Zahlungsmoral. Das bedeutet: Wenn die Schufa die Information hat, dass ein Kreditvertrag besteht und die Raten regelmäßig und vereinbarungsgemäß bezahlt werden, ist das ein positiver Eintrag. Wenn jedoch die Schufa Kenntnis von nicht bezahlten Rechnungen erhält, dann ist das ein „negativer“ Schufa-Eintrag. Während die positiven Eintragungen ein gutes Licht auf den Kreditnehmer werfen und aussagen, dass eine Geschäftsbeziehung mit diesem Verbraucher problemlos möglich ist, zeigt ein negativer Schufa-Eintrag an: Achtung! Hier ist Vorsicht im Umgang mit dem Kreditnehmer geboten.
Lassen sich Schufa-Einträge löschen oder bleiben diese für immer und ewig?
Schufa-Einträge verjähren, allerdings erst dann, wenn das Geschäft abgeschlossen ist. In aller Regel erfolgt eine automatische Lösung der Eintragungen. Passiert dies nicht, können Verbraucher eine Lösung der Datensätze erwirken. Grundsätzlich gilt, dass Eintragungen, die Bagatellen betreffen, alte Eintragungen und falsche Eintragungen gelöscht werden können.
Welche Fristen dabei gelten, ist abhängig von der „Schwere des finanziellen Vergehens“:
- Eine Privatinsolvenz bleibt sechs Jahre nach Abschluss des Verfahrens in der Schufa stehen.
- Eine Verbraucherinsolvenz und ein Inkassoverfahren bleiben drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens in der Dokumentation der Schufa erhalten. Auch die sogenannte Restschuldbefreiung steht drei Jahre nach Absage oder Erteilung in der Schufa. Kredite und Baufinanzierungen, Mahnbescheide und eidesstattliche Versicherungen sind ebenfalls drei Jahre in der Schufa gelistet.
- Die Anfrage von Kreditoptionen sowie die Einholung der eigenen Schufa-Auskunft sind ein Jahr lang in der Schufa dokumentiert.
- Kreditkartenverträge, Girokonten, Bürgschaften und Versandhauskosten werden umgehend gelöscht sobald der Vertrag gekündigt, das Darlehen getilgt oder die Rechnung beglichen wurde.
Wie lassen sich falsche Schufa-Einträge löschen?

Zunächst einmal ist es wichtig, überhaupt zu erfahren, dass etwas Falsches in der Schufa steht. Versierte Verbraucher starten meist dann eine Schufa-Abfrage, wenn sie planen, einen höheren Kredit aufzunehmen. Dann sollte der Schufa-Eintrag lupenrein sein, um bestmögliche Konditionen zu erhalten. Einmal jährlich haben Verbraucher die Chance, eine kostenlose Schufa-Auskunft einzuholen. Das erfolgt online unter meineSCHUFA.de.
Stellt sich nach der Überprüfung der Einträge heraus, dass ein Eintrag oder gar mehrere falsch sind, gilt es diese zu löschen. Dazu schlüpfen die Verbraucher in die Rolle eines prüfenden Buchhalters und gleichen ab, ob zu allen Eintragungen Buchungen vorhanden sind. Markiert werden alle Datensätze, die – mit Blick auf die eingangs genannten Gründe – gelöscht werden könnten. Kategorisiert werden die falschen Eintragungen in Bagatelleinträge, veraltete Einträge oder falsche Einträge.
Im letzten Schritt erfolgt der Antrag auf Löschung der Daten. Auf Kreditheld.de gibt es Vorlagen zum Download für eben diesen Zweck. Zum ausgefüllten Antrag müssen alle Daten gereicht werden, die eine Verwechslung ausschließen. Praxistipp: Ein Screenshot hat sich hierfür bestens bewährt. Anschließend werden Antrag und Screenshot zusammen mit der Bitte um Löschung an die Schufa geschickt. Verbraucher sollten direkt an dieser Stelle eine Frist von drei Wochen setzen und darauf verweisen, dass der Fall nach drei Wochen dem Anwalt übergeben wird. Auch eine Rückinfo, wenn der Datensatz gelöscht ist, sollte angefragt werden.
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