Der Schufa-Eintrag

Ein Schufa-Eintrag zeigt an, wie es um die Zahlungsmoral eines Verbrauchers bestellt ist. Das dient den Unternehmen dazu, das Risiko abschÀtzen zu können, mit einem bestimmten Kunden GeschÀfte zu machen.

Um die Daten, die die Schufa ĂŒber Verbraucher kennt, speichert und weitergibt, ranken sich viele Meinungen, Annahmen und sogar Unwahrheiten. FĂŒr einen transparenten Überblick ĂŒber die Daten, die der Schufa vorliegen, soll dieser Beitrag nun sorgen. Dabei werden die hĂ€ufigsten Verbraucherfragen beantwortet.

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Woher hat die Schufa eigentlich so viele Daten?

Die Schufa beruht auf einer Idee aus dem Jahr 1927. Der Ansatz sollte ermöglichen, dass sich Unternehmen darĂŒber austauschen können, wie Kunden mit Rechnungen umgehen. Heute spricht man von der Zahlungs- und KreditwĂŒrdigkeit der Kunden, die es galt, transparent und vergleichbar zu machen. Die Daten, die die Schufa kennt, hat sie nicht etwa, weil sie aktiv recherchiert. Der Schufa werden regelmĂ€ĂŸig Daten geliefert. Bei den Lieferanten handelt es sich um sogenannte Vertragspartner. Darunter fallen HĂ€ndler sowie alle, die Vertragsmodelle anbieten – vom Handyvertrag bis zum Energieversorger.

Was weiß die Schufa und was nicht?

Die Schufa kennt die Person beim Namen. Sie weiß den Geburtstag sowie aktuelle und veraltete Kontaktdaten. Die Schufa kennt die GeschĂ€ftsbewegungen der Person. Die Schufa weiß, ob alle Zahlungen rechtzeitig geleistet werden, oder ob Forderungen gar offen sind. Auch illegale Machenschaften rund ums Thema BonitĂ€t und IdentitĂ€t sind bei der Schufa dokumentiert. Die Schufa weiß jedoch nicht Bescheid, wie hoch Einkommen und Vermögen der Personen sind. Auch das, was sonst im Online-Marketing von großem Interesse ist, nĂ€mlich Angaben zum Kaufverhalten, sind fĂŒr die Schufa uninteressant. Berufliche TĂ€tigkeiten, Mitgliedschaften, NationalitĂ€t und Familienstand sind unerheblich. Eine detaillierte Übersicht zum Thema Schufa-Scoring hĂ€lt die Auskunftei unter schufa.de vor.

Welche Eintragungen sind bei der Schufa „positiv“ und welche sind „negativ“?

GrundsĂ€tzlich gibt es Informationen zu Kreditkarten, VertrĂ€gen (u.a. LeasingvertrĂ€gen, MobilfunkvertrĂ€gen, EnergieversorgervertrĂ€gen), Darlehen, BĂŒrgschaften und Konten bei der Schufa. Ob ein Eintrag ein „positiver“ Eintrag ist oder, ob es sich um einen „negativen“ Eintrag handelt, das ist abhĂ€ngig von der Zahlungsmoral. Das bedeutet: Wenn die Schufa die Information hat, dass ein Kreditvertrag besteht und die Raten regelmĂ€ĂŸig und vereinbarungsgemĂ€ĂŸ bezahlt werden, ist das ein positiver Eintrag. Wenn jedoch die Schufa Kenntnis von nicht bezahlten Rechnungen erhĂ€lt, dann ist das ein „negativer“ Schufa-Eintrag. WĂ€hrend die positiven Eintragungen ein gutes Licht auf den Kreditnehmer werfen und aussagen, dass eine GeschĂ€ftsbeziehung mit diesem Verbraucher problemlos möglich ist, zeigt ein negativer Schufa-Eintrag an: Achtung! Hier ist Vorsicht im Umgang mit dem Kreditnehmer geboten.

Lassen sich Schufa-EintrĂ€ge löschen oder bleiben diese fĂŒr immer und ewig?

Schufa-EintrÀge verjÀhren, allerdings erst dann, wenn das GeschÀft abgeschlossen ist. In aller Regel erfolgt eine automatische Lösung der Eintragungen. Passiert dies nicht, können Verbraucher eine Lösung der DatensÀtze erwirken. GrundsÀtzlich gilt, dass Eintragungen, die Bagatellen betreffen, alte Eintragungen und falsche Eintragungen gelöscht werden können.

Welche Fristen dabei gelten, ist abhĂ€ngig von der „Schwere des finanziellen Vergehens“:

  • Eine Privatinsolvenz bleibt sechs Jahre nach Abschluss des Verfahrens in der Schufa stehen.
  • Eine Verbraucherinsolvenz und ein Inkassoverfahren bleiben drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens in der Dokumentation der Schufa erhalten. Auch die sogenannte Restschuldbefreiung steht drei Jahre nach Absage oder Erteilung in der Schufa. Kredite und Baufinanzierungen, Mahnbescheide und eidesstattliche Versicherungen sind ebenfalls drei Jahre in der Schufa gelistet.
  • Die Anfrage von Kreditoptionen sowie die Einholung der eigenen Schufa-Auskunft sind ein Jahr lang in der Schufa dokumentiert.
  • KreditkartenvertrĂ€ge, Girokonten, BĂŒrgschaften und Versandhauskosten werden umgehend gelöscht sobald der Vertrag gekĂŒndigt, das Darlehen getilgt oder die Rechnung beglichen wurde.

Wie lassen sich falsche Schufa-EintrÀge löschen?

Schufa-Eintrag
Jeder Verbraucher hat einmal jÀhrlich die Möglichkeit, eine kostenlose Schufa-Auskunft einzuholen. Dieses Recht ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) niedergeschrieben.

ZunĂ€chst einmal ist es wichtig, ĂŒberhaupt zu erfahren, dass etwas Falsches in der Schufa steht. Versierte Verbraucher starten meist dann eine Schufa-Abfrage, wenn sie planen, einen höheren Kredit aufzunehmen. Dann sollte der Schufa-Eintrag lupenrein sein, um bestmögliche Konditionen zu erhalten. Einmal jĂ€hrlich haben Verbraucher die Chance, eine kostenlose Schufa-Auskunft einzuholen. Das erfolgt online unter meineSCHUFA.de.

Stellt sich nach der ÜberprĂŒfung der EintrĂ€ge heraus, dass ein Eintrag oder gar mehrere falsch sind, gilt es diese zu löschen. Dazu schlĂŒpfen die Verbraucher in die Rolle eines prĂŒfenden Buchhalters und gleichen ab, ob zu allen Eintragungen Buchungen vorhanden sind. Markiert werden alle DatensĂ€tze, die – mit Blick auf die eingangs genannten GrĂŒnde – gelöscht werden könnten. Kategorisiert werden die falschen Eintragungen in BagatelleintrĂ€ge, veraltete EintrĂ€ge oder falsche EintrĂ€ge.

Im letzten Schritt erfolgt der Antrag auf Löschung der Daten. Auf Kreditheld.de gibt es Vorlagen zum Download fĂŒr eben diesen Zweck. Zum ausgefĂŒllten Antrag mĂŒssen alle Daten gereicht werden, die eine Verwechslung ausschließen. Praxistipp: Ein Screenshot hat sich hierfĂŒr bestens bewĂ€hrt. Anschließend werden Antrag und Screenshot zusammen mit der Bitte um Löschung an die Schufa geschickt. Verbraucher sollten direkt an dieser Stelle eine Frist von drei Wochen setzen und darauf verweisen, dass der Fall nach drei Wochen dem Anwalt ĂŒbergeben wird. Auch eine RĂŒckinfo, wenn der Datensatz gelöscht ist, sollte angefragt werden.

Abbildung 1: pixabay.com © 1820796 (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: pixabay.com © Vi5-a-Vi5 (CC0 Public Domain)

2 comments
  1. Schon der erste Satz in diesem Artikel unter dem Bild ist sachlich falsch: „Ein Schufa-Eintrag zeigt an, wie es um die Zahlungsmoral eines Verbrauchers bestellt ist.“

    Denn die SchufaeintrĂ€ge spiegel wider, was Unternehmen ĂŒber einen behaupten, die Angaben sind hĂ€ufig falsch oder so sehr veraltet, dass nur ein Makel haften bleibt, der den Tatsachen nicht/nicht mehr entspricht.

    Also, bitte korrigieren, z. B.: ‚Ein Schufa-Eintrag zeigt an, wie es um die Zahlungsmoral eines Verbrauchers angeblich bestellt sein soll. Die Eintragen, ob falsch oder richtig, soll den Unternehmen dazu dienen, das Risiko …‘

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