Der Goldene Weg – 1. Hilfe gegen Internet-Betrug – Vorsicht Abzocke

Hilfe nach Abzocke Hilfe nach Abzocke

Nachrichten wie diese erhalten wir bis zu 20 am Tag:

„Ich habe eine Nachricht (SMS) mit einer Mahnung der eCollect AG über 53,92 € erhalten. Diese Forderung soll durch die Nutzung von XXS Nutzlos entstanden sein. Ich habe weder etwas gemietet, noch ein Abo abgeschlossen. Was kann ich in einem solchen Fall tun?“

In den vergangenen 20 Jahren der verbraucherschutz.tv-Geschichte habe ich eigentlich jede Anfrage persönlich und individuell beantwortet. Nun – man wird älter und die Anfragen mehren sich. Daher hier der Versuch einer allgemeingültigen Antwort auf das Thema „Was tun, wenn ich den Eindruck habe, ein Unternehmen zockt mich ab?“ Bitte beachten Sie, dass ich ab sofort keine Anfragen (außer Tickets)  mehr beantworte, da alles, was ich weiß, hier niedergeschrieben ist – und ja, ich weiß, dass Sie meinen, Ihr Fall sei etwas Besonderes! Nein, ist er nicht, tausende sind ebenso betroffen. Wenn Sie von einem Unternehmen abgezockt wurden, dann finden Sie hier die Antwort auf Ihre Fragen. Dieser Artikel basiert auf 20 Jahren Verbraucherschutz-Arbeit. Darüber hinausgehende Anfragen werde ich nur noch über unser Ticket-System beantworten. Über unser Formular „1. Hilfe“ können Sie auch mit einem passenden Anwalt verbunden werden.

Hilfe, ich werde abgezockt!

Abgezockt werden, fühlt sich nicht gut an. Also lassen Sie Ihr Bauchgefühl mitreden, ohne das Hirn abzuschalten. Dabei aber immer bedenken:

Befassen Sie sich mit diesen Punkten und finden Sie heraus, worüber Sie sich überhaupt ärgern, oder was Ihnen gerade Angst macht. Finden Sie heraus, was Sie tun wollen .

Vermeiden Sie Panik!

In den meisten Fällen von Internetabzocke geht es um Summen bis zu oder weit unter 1000 Euro. Das tut weh, das kann man sich vielleicht grad nicht leisten, aber es geht nicht um das Ende der Welt. Am nächsten Morgen geht die Sonne wieder auf, garantiert. Panik, Unwohlsein, Ungeduld und Angst sind die Grundpfeiler des Erfolgsrezeptes von Abofallen und sonstigen Internetbetrügereien. Bleiben Sie gelassen und spielen Sie dem Gegner nicht die besten Karten zu ohne Not.

Praxistipp:

Sobald Sie den Verdacht haben, in einer Falle zu sitzen, sollten Sie den Verantwortlichen lokalisieren und ansprechbar machen. Haben Sie seine Adresse, dann bekommt das mulmige Gefühl ein Gesicht und verliert den Schrecken. Nutzen Sie die Google-Suche, finden Sie weitere Opfer in Foren, beteiligen Sie sich an Diskussionen und am Ende des Tages  (nicht morgen, heute): nehmen Sie die Adresse und schreiben Sie völlig emotionslos:

„Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Forderung zur Rechnungsnummer widerspreche ich, da ich keine zulässige Basis für einen rechtsgültigen Vertrag erkennen kann. Einem etwaigen Vertragschluss widerspreche ich vorsorglich. Bitte Unterlassen Sie weitere Forderungen und tragen Sie insbesondere Sorge, dass Ihnen durch Inkasso keine unnötige Kosten entstehen, da ich weder auf Mahnungen noch auf Inkasso reagieren werde. Einem Mahnverfahren oder einer Klageerhebung sehe ich gelassen entgegen.“

Was die Abwehr von Forderungen unter Umständen erleichtert:

Sie sind minderjährig, nicht geschäftsfähig, offiziell zahlungsunfähig oder der falsche Adressat? – dann dieses im Widerspruch darstellen.

Ansonsten: Keine Brieffreundschaft mit Abzockern – unter keinen Umständen verhandeln, auf Vergleichsangebote nicht eingehen und keine weiteren Informationen liefern. Je weniger die Gegenseite über Sie weiß, je besser ist das. Ohne eine zustellbare Postadresse kann ein Mahnbescheid nicht zugeschickt werden vom Amtsgericht, ohne Mahnbescheid kein durchsetzbarer Anspruch.

Diese Mail schicken Sie an eine im Impressum des Abzockers zu findende Email-Adresse und archivieren Sie die Mail als „gesendet“. Anschließend kümmern Sie sich wieder um die wichtigen Dinge im Leben und ignorieren ALLES, was kommt. Lediglich Post vom Amtsgericht muss fristgerecht beantwortet werden. Entscheiden Sie abschließend, ob Sie bereit sind, sich vor Gericht gegen eine unberechtigte Forderung zu wehren. Kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung

Emailadressen

  • verbotenefrauen.com = info@verbotenefrauen.info
  • Mediapool & friends UG = support@mediapool-friends.com
  • NLTS Global Analytics s.r.o = info@nlts.eu

Nicht alles, was Sie ärgert ist Abzocke!

Das beschriebene Vorgehen macht aber nur Sinn, wenn Sie Abzocke eindeutig als solche erkennen können. In den von uns behandelten Fällen bedeutet Abzocke

  1. Es gibt eine Forderung ohne Leistungserbringung, Beispiel Dating-Abos.
  2. Eine Leistung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück, Beispiel Schufa-Auskunftsdienste
  3. Die Masche der Abzocker trifft nicht nur Sie, sondern Unmengen weiterer Opfer
  4. Sie sind von der Forderung überrascht, haben noch nie vom Anbieter gehört und stehen in keinerlei Beziehung zu ihm.

Trifft einer dieser Punkte zu? Dann weiter mit „vermeiden Sie Panik“. Trifft keiner der Punkte zu, dann ist es nicht die von uns definierte Abzocke. In solchen Fällen sollte eine Kontaktaufnahme zum Hersteller/Anbieter sinnvoll sein, unter Umständen eine Rechtsberatung oder der Besuch einer Verbraucherzentrale. Eine standardisierte Hilfestellung können wir nur geben, wenn auch nur einer der vier  Punkte gegeben ist.

Es ist nicht entscheidend, ob Sie etwas unterschrieben oder bestellt haben!

Abzocker arbeiten gern mit Daten, die Sie im Internet kaufen, von anderen Abzockern übernehmen. Geschäftsmodell ist das Nutzen von 1000 Adressen, um daraus 100 zahlende Opfer zu gewinnen. Der Nachweis, ob Sie etwas bestellt haben oder nicht, muss im Rahmen einer Beweislastumkehr irgendwann im Verfahren vom Abzocker erbracht werden. Wenn Sie also sicher sind, nichts unterschrieben und nichts bestellt zu haben: „Vermeiden Sie Panik“!

Arbeiten Sie heraus, welche Möglichkeiten Sie haben

Neben dem erwähnten Schreiben an die Abzocker kann noch folgendes unternommen werden

  • Kontakt zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
  • Saubere Dokumentation der eingehenden Schreiben
  • Anlage eines Kalenders mit Hinweis auf etwaige Fristen

Entscheiden Sie sich für einen Weg und verfolgen Sie ihn konsequent.

Es gibt drei Möglichkeiten

  • Widersprechen Sie der Forderung und ignorieren Sie alles, was kommt bis auf behördliche Anschreiben
  • Übergeben Sie das Ganze an einen Anwalt (siehe dazu auch unsere Anwaltsempfehlungen am Ende der Seite)
  • Ignorieren Sie die Sache komplett, dabei sollten Sie aber sicher sein, dass da nichts anbrennen kann. Auch hier MÜSSEN Sie auf behördliche Schreiben reagieren

Verlassen Sie die emotionale Ebene, entscheiden Sie rational

Wichtig für die Abwehr von Forderungen ist es, die emotionale Ebene zu verlassen. Insbesondere ausländischen Mitbürgern, die das deutsche Rechtssystem nicht kennen, muss ich immer wieder sagen: „Ihr kommt weder ins Gefängnis noch werdet ihr ausgewiesen!“ Jungen Menschen oder Partnern in einer Beziehung, die fürchten, Eltern oder nahestehende Personen könnten etwas erfahren, sage ich immer wieder: „Genau, dieses Gefühl wollen die Abzocker erreichen!“

Schon abgebucht?

In einigen Fällen gehen die Abzocker davon aus, über eine gültige Abbuchungsgenehmigung zu verfügen. Daher werden die angeblich fälligen Beträge vom Konto abgebucht. In diesen Fällen kann man die Bank informieren, dass man Lastschriften dieses Adressaten nicht möchte, bereits abgebuchtes Geld kann zurückgebucht werden. Allerdings: Das Zurückbuchen Ihres Geldes klärt das Thema nicht juristisch, der Gegner wird weiterhin davon ausgehen, dass eine Zahlungsverpflichtung besteht.

Was ist ein Mahnbescheid?

Abzocker versuchen oft den Eindruck zu vermitteln, etwas sei offizielle. Es ist die Rede von Rechtsabteilung, gerichtlichem Mahnverfahren etc. – ist alles Blödsinn. Das einzige, was wirklich offiziell ist, ist ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Da dieser dem Anspruchsteller richtig viel Geld kostet, scheinen diese oft davor zurück. Also: Wirklich gefährlich wird es erst, wenn ein Mahnbescheid offiziell an Ihre Postadresse übergeben wurde. Dies kann übrigens nur gehen, wenn es eine ordentliche Zustelladresse gibt. Einem Mahnbescheid kann widersprochen werden, danach ist es vorbei, es sei denn, Sie werden verklagt, und das kostet den Kläger viel Geld und ist ein Risiko. Geld ausgeben und Risiko trafen gehört aber nicht zum Geschäftsmodell.

… und es ist nicht vorbei!

Viele Abgezockte versuchen, das Gefühl der Entlastung durch den Ausgleich der Forderung zu erreichen. Allerdings: Sie geben sich dadurch als immer wieder gern gewähltes Opfer zu erkennen. Oft erwachsen aus einer geleisteten Zahlung weitere Ansprüche, z.B. die automatische Verlängerung eines Abos oder die automatische Fortsetzung eines Vertrages, falls dieser nicht fristgerecht gekündigt wird. Zahlen hilft also nichts: Sie kommen da nicht heraus.

So, alles gelesen, und noch immer nicht beruhigt? Weitere Fragen beantworten wir ausschließlich nur noch über unser Ticketsystem.

An Rechtsanwälten empfehlen wir

  • Dr. Hoffmann, www.kanzlei-hoffmann-kiel.de – Hier gibt’s auch Abwehrschreiben
  • Fabian Fritsch, www.hafencity-kanzlei.de – Bietet Pauschalangebote zur Erstberatung und im vorgerichtlichen Verfahren an

Bitte zur Kontaktaufnahme ein Ticket mit allen notwendigen Informationen erstellen

Unterstützen Sie verbraucherschutz.tv

verbraucherschutz.tv ist ein privates Projekt unter dem Dach der Agentur „schmallenberg.txt“. Udo Schmallenberg ist Journalist und zu Verbraucherschutzthemen online aktiv seit 2000.

Hier ein paar praktische Tipps gegen die Angst

  • Unternehmen Sie etwas
    1. Versenden Sie ein Abwehrschreiben: „Wir haben keinen Vertrag, ich werde nicht zahlen, lassen Sie mich in Ruhe“ Vermeiden Sie dabei jedwede sonstige Kommunikation und leiten Sie nur Daten weiter, die dem Gegner ohnehin bekannt sind.
    2. Nutzen Sie vorhandene Beschwerdestellen, die es z.B. für Beschwerden gegen Rechtsanwälte und Berufsvereinigungen wie den Inkasso-Verband oder die jeweils zuständige Anwaltskammer gibt
    3. Beteiligen Sie sich ausführlich an Diskussionen in Opferforen
    4. Nutzen Sie die  Möglichkeit, bei trustpilot, Google etc. negative Bewertungen abzugeben
    5. Verbieten Sie dem Gegner schriftlich die Verwendung und Weitergabe Ihrer Daten und verlangen Sie eine Löschungsbestätigung
  • Werden Sie sich Ihrer Situation bewusst
    1. Die wollen Sie gar nicht als Kunde, die wollen nur Ihr Geld. All diese Dating-Portale z.B., die gibt es gar nicht. Das sind nur 100te von Dating-Websites, die über eine gefakte Datenbank den Eindruck vermitteln, eine Partnerbörse zu sein
    2. Je eher sie sich damit befassen, je enger schließt sich die Schlinge. Widerrufen Sie ein einziges Mal und reagieren dann erst wieder, wenn ein Mahnbescheid kommt.  Diese Abzocker nerven dann am meisten, wenn Sie wissen, dass das Opfer weich wird.
    3. Werden Sie sich klar darüber, dass nur ein Nicht-Bezahlen Ihre Situation verbessert, meist folgt nach dem Bezahlen die nächste Rechnung oder eine Rechnung von einem anderen Anbieter
  • Nutzen Sie Ihre Stärken
    1. Schalten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung ein
    2. Nutzen Sie Selbsthilfe-Möglichkeiten wie z.B. die Abwehrpakete von www.kanzlei-hoffmann-kiel.de
    3. Besprechen Sie das Thema mit einem Freund oder einem Familienmitglied, insbesondere, wenn Sie minderjährig, nicht geschäftsfähig oder der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig sind
    4. Gehen Sie zur Verbraucherzentrale – dafür sind die da!

Das Risiko

Nehmen Sie die Summe, der Sie in Ihrem Abwehrschreiben widersprochen haben. Nur um diese Summe wird es unter Umständen im weiteren Verfahren gehen. Widersprechen Sie daher bitte zeitnah, also idealerweise am Tag des Eingangs der ersten Benachrichtigung/Rechnung.

Begrifflichkeiten, FAQ

  • …sonst geben wir das an unsere Rechtsabteilung weiter
    Das heißt gar nichts, die haben keine Rechtsabteilung. Alle Schreiben eines Abzockers kommen aus dem gleichen Büro und ob das von der Putzfrau oder aus der Rechtsabteilung, tut nichts zur Sache.
  • Inkasso, oder anwaltliches Inkasso
    Rechtsanwälte oder  Inkassobüros stecken mit den Abzockern unter einer Decke. Ein Brief von denen bedeutet nur, dass die ursprüngliche Forderung weitergegeben wird. Juristisch ändert sich dadurch nichts an der Forderung, auch nicht, wenn jetzt Gebühren aufgeschlagen werden. Ist der Grundforderung widersprochen worden fristgerecht, müssen Sie sich um weitere Schreiben nicht mehr kümmern
  • Gerichtliches Verfahren
    Ein gerichtliches Verfahren beginnt erst, wenn eine der beiden Parteien Klage erhebt. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden und wird sicherlich nur in absoluten Ausnahmefällen passieren
  • Das offizielle Mahnverfahren
    Dem Anbieter steht es frei, bei Gericht eine Zahlung einzufordern. Einem solchen Mahnbescheid vom Amtsgericht können Sie widersprechen. Dann ist die Sache entweder erledigt, oder es muss Klage erhoben werden
  • Sonstige Konsequenzen
    Es gibt keine sonstigen Konsequenzen. Die Möglichkeiten, an Ihr Geld zu kommen, sind begrenzt. Sie kommen weder ins Gefängnis noch kann sich die Summe ins Unendliche entwickeln
  • Bitte rufen Sie uns an, um über die Forderung zu sprechen!
    Bloß nicht, investieren Sie keine Zeit und Energie.
3 comments
  1. Hallo
    Habe eine Inkasso Forderung von Rae LUESGENS w/verbotene Frauen bekommen.Habe niemals eine solche Mitgliedschaft beantragt.Ich habe zunächst nicht reagiert,aber die Nerven, deswegen sende ich denen jetzt einen Musterbrief,hoffe damit meine Ruhe zu haben. Anmerkung-die geben eine falsche Adresse von mir an!;,daraus ergibt sich ja das Die keine Angaben von mir haben,außer E-Mail und Tel Nr(woher Sie diese haben erschließt sich mir nicht).Deshalb sehe ich gelassen dem weiteren Treiben dieser Betrügerischen Firma entgegen!;

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