Datenschutzmanagement – Schutz vor Datenlecks, Spionage und DSGVO-Fallen

Datenschutzmanagement Datenschutzmanagement

Viel wird in diesen Tagen über Datenschutz diskutiert und es gibt verschiedene Herangehensweisen ans Thema und die vielen Nischen, in denen sich Besonderheiten entfalten und Notwendigkeiten ergeben. Große und mittelständische Unternehmen können es sich aber aktuell nicht leisten, „von allem nur etwas Ahnung“ zu haben und es wird der Ruf laut nach einem System. Ein betriebliches Datenschutzmanagement stellt im Idealfall ein solches System dar. Wir wollen hier erklären, um was es bei einem Datenschutzmanagement geht, warum man es ohne Wenn und Aber braucht, wo man es bekommt und was es kostet.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Definition Datenschutzmanagement DSMA

Unter einem Datenschutzmanagement versteht man die Summe aller Maßnahmen, die notwendig und gesetzlich gefordert sind, um die Daten eines Unternehmens zu schützen

  • Wirtschaftsdaten wie Vermögens- und Eigentumsverhältnisse, soweit diese nicht öffentlich zu halten sind
  • Immaterielle betriebliche Werte wie Konstruktionsdaten, Rezepturen etc.
  • Personenbezogene Kundendaten wie Adressen, Auftragsdetails etc.
  • Informationen zu strategischen Planungen wie geplante Börsengänge, Übernahmen, Beteiligungen
  • Zugangsdaten, Bankdaten, Vollmachten

Ein Datenschutzmanagement umfasst also den Schutz sämtlicher Daten, die ein Unternehmen schützen soll und muss.

Ein funktionierendes Datenschutzmanagement schließt unberechtigten Zugriff auf systemrelevante und schützenswerte Daten aus und stellt Unternehmen, die über ein funktionierendes Datenschutzmanagement verfügen, im Idealfall weitestgehend frei gegenüber Ansprüchen, die sich aus nicht zu verantwortenden Fehlern des Datenschutzmanagements ergeben. Muss ein Hacker also einen erheblichen Aufwand betreiben, um ein System zu knacken und hat der Unternehmer alles technisch Mögliche unternommen, um seine Daten zu schützen, dann wird  der final nicht ausreichend vorhandene Schutz nicht zivil- und strafrechtlich relevant.

Wer in der Lage ist, Datenschutz im Rahmen der gesetzlichen, moralischen und technischen Ansprüche eines Unternehmens zu gewährleisten, systematisch zu organisieren, zu optimieren und zu kontrollieren, der ist weitestgehend auf der sicheren Seite und kann im Worst Case Schadenersatzforderungen oder sogar strafrechtliche Verfolgung einigermaßen gelassen entgegensehen.

2 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.