Die aktuelle und jetzt beschlossene Version des neuen Datenschutzgesetzes ist eine ziemliche Niederlage für den Verbraucherschutz: Laut dem neuen Gesetz zum Datenschutz dürfen Firmen weiter Daten ohne die Einwilligung der Betroffenen weitergeben. Es gibt zwar einige Neuerungen, der ganz große Durchbruch für verbesserten Datenschutz konnte nicht erreicht werden.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Die in den Ländern einzurichtenden Kontrollstellen sollen die Einhaltung selbstgesetzter Standards und Konzepte in Unternehmen überwachen. Für die Zulassung der Kontrollstellen wiederum ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Das Gesetz verschärft darüber hinaus einzelne Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Bußgelder wurden deutlich erhöht
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar ist nicht zufrieden: „Ich hätte es in der Tat vorgezogen, dass ausdrücklich eingewilligt werden muss, wenn Daten für Werbezwecke verwendet werden.“ Die bereits ausgehandelte Version des Gesetzes war letzten Endes am Widerstand der Union gescheitert.
Kommentare sind eigentlich nicht mehr nötig – besonders hinsichtlich des Arbeitnehmerdatenschutzes.
Quelle: 04.07.2009
sueddeutsche.de GmbH
http://www.sueddeutsche.de/Q5738H/2954228/Am-Ende-weichgeklopft.html
(…)
„Auch kein Wort dazu, wie mit Bewerbungsunterlagen zu verfahren ist.“
(…)