Das sollte man beachten, wenn man einen Handwerker beauftragt

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Ob es das Auto ist, das nicht mehr fahren will, die Waschmaschine, die defekt ist oder das verstopfte Rohr: In diesen Situationen wird schnelle Hilfe von einem Fachmann benötigt. Leider sind die Kunden allerdings oft mit dem Verlauf oder dem Ergebnis der Reparatur nicht zufrieden.

Verlässliche Handwerker können unkompliziert und schnell bei Profis-for-you.de gefunden werden – doch was kann getan werden, wenn die Ausführung der Arbeiten mangelhaft ist, die Kosten zu hoch ausfallen oder Termine nicht eingehalten werden? Der folgende Artikel liefert Antworten, wie Ärger mit Handwerkern zukünftig vermieden werden kann.

Vor der Beauftragung

Generell sollte die Auftragserteilung so präzise wie möglich formuliert werden. Der Umfang wird dabei am besten verbindlich und schriftlich festgehalten. Diese Vereinbarung sollte auch die Vergütung und den Ausführungstermin beinhalten. Wenn vor Ort mündliche Absprachen erfolgen, sollte ein eigener Zeuge zugegen sein.

Empfehlenswert ist es auch, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, in denen die nötigen Materialien und die detaillierten Leistungen aufgeführt sind. Ein Kostenvoranschlag darf nur berechnet werden, wenn dies im Vorfeld ausdrücklich vereinbart wurde. Das Angebot sollte nicht nur hinsichtlich des Preises, sondern auch bezüglich der Leistungen verglichen werden.

Während der Ausführung der Handwerksarbeiten

Sollte sich während der Ausführungen der Arbeiten herausstellen, dass die vorher vereinbarten Kosten wesentlich überschritten werden, muss dies dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden. Dies gilt ab einer Übersteigung der Kosten von mehr als 15 Prozent.

Der Werkvertrag kann durch den Auftraggeber dann gekündigt werden, allerdings müssen die schon ausgeführten Teilleistungen vergütet werden. Um dies zu vermeiden, kann auch ein Festpreis vereinbart werden, der nicht überschritten werden darf. Wenn durch die Handwerker ein Termin, der fest vereinbart war, nicht eingehalten wird, kommen diese in Verzug.

Während der Arbeiten sollte der Fortschritt stets im Blick behalten werden. Wenn es zu Verzögerungen kommen sollte, ist es sinnvoll, eine Frist zwischen ein bis zwei Wochen zu setzen. Entstehen Schäden, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Ersatz.

Wenn die Arbeiten allerdings wegen einer schweren Erkrankung des Handwerkers nicht begonnen werden können oder dadurch eine Verzögerung entsteht, bestehen für den Auftraggeber keinerlei Ansprüche.

Nach Abschluss der Arbeiten

Kunden sollten nach der Fertigstellung der Arbeiten unbedingt prüfen, ob alle Leistungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht worden sind. Rechtlich stellt eine Abnahme der Arbeiten eine vertragsgemäße Billigung dar, weshalb eine ausgiebige Prüfung empfehlenswert ist.

Sollte dabei ein Mangel festgestellt werden, kann ein Teil der Rechnung solange zurückbehalten werden, bis der Mangel beseitigt wird oder eine Nachbesserung verlangt werden. Unbedingt sollte der Mangel durch ein Foto dokumentiert und schriftlich festgehalten werden. Handwerker sind dazu verpflichtet, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, den Mangel ohne zusätzliche Kosten zu beseitigen.

Wenn diese Nachbesserung nicht erfolgreich oder innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, kann der Kunde diese entweder in Eigenregie vornehmen oder eine andere Handwerksfirma mit der Korrektur beauftragen. Die Kosten dafür muss dann der ursprüngliche Vertragspartner übernehmen.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung müssen Mängel immer beseitigt werden. Die Aufforderung zur Mangelbeseitigung sollte dem Handwerker schriftlich zugestellt werden. Mit dem Zeitpunkt der Abnahme der erbrachten Arbeit beginnt die Verjährungsfrist. Diese beträgt abhängig von den jeweiligen Arbeiten zwischen zwei und fünf Jahren.

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Tomke Schwede

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