Haben sich die Autohersteller VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler wirklich über Jahre in geheimen Zirkeln abgesprochen und sogar Strategien zur Abwehr der Folgen des Abgasskandals ausbaldowert? Es steht mehr als nur ein Verdacht im Raum: Die EU-Kommission untersucht bereits, ordnet unangemeldete Hausdurchsuchungen an und ist den möglichen Kartellanten auf den Fersen. Die bekommen nasse Füße, verklagen sich gegenseitig, bieten sich zum Lohn der Straffreiheit als Kronzeugen an und winden sich wie Katzen um den heißen Brei herum. Allgemein erscheint die Automobilindustrie wenig lernfähig: Rund 10 Milliarden Euro wurden in den letzten Zehn Jahren an Bußgeldern von ertappten Kartellanten einkassiert. verbraucherschutz.tv erzählt die Geschichte über das Autokartell, und warum sich die „Big Five“ plötzlich nicht mehr lieb haben.
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Ermittlungsstand
Innerhalb weniger Tage gab es zum Ende Oktober intensive Untersuchungen bei BMW (20. Oktober 2017) und bei Mercedes, VW und AUDI (23. Oktober 2017). Die Ermittlungen der EU-Kommission wegen Kartellvorwürfen gegen deutsche Autobauer nehmen damit zunehmend an Dynamik zu. Laut Volkswagen sichtete die EU-Kommission im Rahmen einer angekündigten Nachprüfung Dokumente in den Zentralen in Wolfsburg und Ingolstadt. Im Gegensatz zur Razzia bei BMW waren die Untersuchungen angekündigt worden. Aktueller Statur der Ermittlungen: „Voruntersuchungen nach Anfangsverdacht“
Was wurde abgesprochen?
Es ging den „Big Five“ um Technik, Kosten, Zulieferer und letzten Endes wohl auch um die Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge. Dabei soll auch die benötigte Menge an Harnstoff und die Größe der AdBlue-Behälter auf eine gemeinsame Norm gebracht worden sein. Gespräche dieser Art gehen zu Lasten der Verbraucher und sind daher unzulässig. Zulässig gewesen wären unter Umständen Absprachen über Sicherheitsnormen oder Standardisierungen von Bauteilen, was dann durch niedrigere Kosten dem Verbraucher zugute gekommen wäre.
Viele Branchenkenner gehen davon aus, dass im Rahmen dieser Besprechungen auch die verschiedenen Schummel-Techniken zur Abschaltung der Abgasreinigungen abgesprochen wurden und daher der Dieselskandal in den Kartellrunden seinen Anfang nahm. Aufgrund der Dimensionierung der AdBlue-Behälter konnte eine funktionale Abgas-Behandlung nicht mehr gewährleistet werden, daher musste eine Schummel-Software entwickelt werden, um die Auto trotzdem weiter verkaufen zu können.
Der Spiegel liefert erste Hinweise
Es scheint klar, dass die EU-Kommission Kartell-Vorwürfen nachgeht, seit in diesen Kreisen wegen verbotener Absprachen bei Stahlpreisen ermittelt worden war. Offensichtlich gab es hier erste Hinweise. Bereits 2014 hatte sich Mercedes als Kronzeuge angeboten.
Der Spiegel berichtet in Auswertung einer dem Blatt vorliegenden Selbstanzeige des VW-Konzerns aus dem Jahr 2016 über mögliche Absprachen zwischen BMW, Mercedes, Porsche, AUDI und VW. Seit den 90-er Jahren sollen insgesamt rund 200 Personen zu unterschiedlichsten Themen in so genannten 5-er Kreisen Entwicklungsdetails und wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten besprochen haben. Über 60 solcher Arbeitskreise soll es gegeben haben. Wenige Tage nach der Spiegelveröffentlichung erinnert Mercedes an seinen Antrag auf Zeugenschutz ein und bittet als Kronzeuge um Straferlass.
Anfang August kommt der Zulieferer Bosch ins Spiel. Laut Spiegel-Unterlagen soll Software zur Abgasreinigung in zwei Varianten angefragt und angeboten worden sein. Lediglich BMW bestreitet alle Vorwürfe, in Bezug zur Abgasreinigung Schummel-Software verwendet, oder die Verwendung abgesprochen zu haben, alle anderen Beteiligten – inklusive Bosch – schweigen und wollen sich im laufenden Verfahren nicht äußern. Mercedes hatte bereits 2014 der Ermittlungsbehörden Unterstützung angekündigt.
Wurden Autokäufer geschädigt?
Es kann davon ausgegangen werden, dass Autokäufer zu viel Geld für ihre Autos bezahlt haben und nun durch den Dieselskandal unter sinkenden Gebrauchtwagenpreisen leiden. Dieser Schaden kann berechnet und von den Kartellanten eingefordert werden. Schaden können auch die Aktionäre nehmen. Als übliches Bußgeldmaß können 10 Prozent des letzten Jahresumsatzes eines Unternehmens angenommen werden. Beim Volkswagen-Konzern wären das über 20 Milliarden Euro.