Corona und Mietrecht – Keine Kündigung

Sehr zur Verärgerung des Verbandes für Grundeigentum hat die Bundesregierung eines Gesetzesänderung im Mietrecht angeküdigt. Demnach sollen Mieter nicht mehr wegen Mietrückständen gekündigt werden können. Auch anderen Schuldner sollen – vorerst bis September – keine Konsequenzen drohen, falls sie ihren Zahlungsverpflichtungen wegen der Corona-Krise nicht nachkommen können.

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Gelten soll die neue Regelung für Mietschulden, die vom 1. April bis bis zum 30. September 2020 anfallen – wobei die Pflicht zur Zahlung bestehen bleibt. Für normale Darlehen, die nicht zurückgezahlt werden können, will die Bundesregierung Rechtssicherheit vorgeben und Rahmenbedingungen schaffen.

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