Corona-App – Wie funktioniert das?

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Ab heute (16. Juni 2020) soll die neue Corona-App einsatzbereit sein. Schon jetzt fragen sich zukünftige Nutzer, wie das überhaupt funktionieren soll. Insbesondere ältere Menschen und Personen, die nicht intensiv mit modernen Medien befasst sind, können sich nicht vorstellen wie die Corona-App funktionieren soll. Grundsätzlich ist es einfach: Wir überlassen der App, die auf unserem Handy installiert ist, die Aufgabe, permanent unser Umfeld nach Personen abzusuchen, die unter Umständen an COVID-19 erkrankt sein könnten.

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Funktionieren kann die App aber nur, wenn die Handys infizierter Personen auch die entsprechenden Signale senden. Natürliche Schwachstelle des Systems ist, das nur eine möglichst zeitnahe Meldung der eigenen Infektion an das eigene Handy den Erfolg der gesamten Aktion garantiert.

Da die Corona-App auf Freiwilligkeit beruht, ist davon auszugehen, dass flächendeckende Sicherheit kaum gegeben ist. So gibt es in Deutschland keine Pflicht, ein Handy mit sich zu führen, oder ein Handy zu besitzen, das die notwendigen technischen Standards aufweist – immerhin braucht ordentliches Corona-Tracing ein Bluetooth-fähiges und stets aufgeladenes Kommunikationsgerät.

Die Frage des Missbrauchs ist grundsätzlich geklärt, weil jede Infektionsmeldung vom zuständigen Gesundheitsamt bestätigt werden muss. Man kann sich also nicht krank melden, wenn man es nicht ist.

Weitere Funktionen der Corona-App

Über die App können auch Ergebnisse bereits erfolgter Corona-Tests abgefragt werden. Zudem können die Gesundheitsbehörden Informationen an alle oder einzelne versenden. Was die App nicht kann: Erkrankte oder gesunde Menschen identifizieren oder lokalisieren. Das würde der Datenschutz-Grundverordnung widersprechen und ist auch gar nicht Ziel der Aktion.

Sicherheit der Corona-App

Angeblich speichert die App keinerlei Geo-Daten und sonstige Ortsinformationen. Es können also mit Hilfe der Corona-App keine Bewegungsprotokolle der Nutzer angezeigt werden.

Was bringt die Corona-App?

Angeblich soll die Corona-App bereits deutliche Erfolge liefern, wenn 60 % der Bevölkerung teilnehmen und sich an die Regeln halten. Das ist natürlich eine gewaltige Zahl und ein hoher Anspruch. Wirksam ist die App aber auch, wenn deutlich weniger Personen teilnehmen, weil jegliche Form digitaler Nachverfolgung die Arbeit der Gesundheitsämter beim Nachweis der Infektionsketten unterstützt.

Der persönliche Nutzen ist unstrittig, denn der aktive Umgang ermöglicht der einzelnen Person natürlich, im Fall der eigenen Infektion mitzuhelfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Rechtsanwalt Marcel Seifert ist bei Brüllmann Rechtsanwälte in Stuttgart für das Thema „Corona“ zuständig und gern Ansprechpartnerin rund um alle Themen rund um die neue Corona-App: „Die App nimmt den derzeit stark in Anspruch genommenen Gesundheitsämtern auf jeden Fall Arbeit ab und das dürfte das Ziel sein.“

Juristisch gibt es einige interessante Punkte zu erörtern, die sich sogar abseits der Datenschutz-Rechtsnormen ansiedeln: User müssen wissen, dass sie zur Meldung einer COVID-19-Erkrankung verpflichtet sind, wenn sie sich einem „hohen Infektionsrisiko“ ausgesetzt haben. Durch die App wird das nicht belegt und wer sich nicht beim Gesundheitsamt meldet und die Quarantäne absitzt, macht sich auch nicht strafbar.

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