Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß gibt es Neuigkeiten auf www.ratgeberrecht.eu: Nach diesen Informationen hat die Content Service Ltd. erfolgreich Widerspruch gegen eine Kontokündigungung der Soparkasse Baden-Württemberg eingelegt und per einstweiliger Verfügung erwirkt, dass die Bank das Konto für den Geschäftsverkehr wieder frei geben musste. In einer ähnlichen Sache war die Münchner Anwältin Katja Günther vor Wochen ebenfalls erfolgreich gegen die Stadtsparkasse vorgegangen. Deren Kontoauflösung war dann aber anschließend vor Gericht zu Ungunsten der Anwältin bestätigt worden.