Das Computerspiel „Diablo III“ ist ein echter Verkaufsschlager. Allerdings hat der Hersteller Blizzard Entertainment Ärger mit dem Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv). Dieser hat Blizzard abgemahnt. Nicht wegen des Inhalts des Action-Spiels, sondern wegen fehlender Informationen auf der Verpackung von „Diablo III“, berichtet der Stern in seiner Online-Ausgabe.Demnach bezieht sich die Abmahnung der Verbraucherschützer darauf, dass nicht ausreichend genug darauf hingewiesen werde, dass eine dauerhafte Internet-Verbindung nötig sei, um zu spielen. Außerdem fehle der Hinweis, dass die Spieler sich im Online-Netzwerk Battle.net anmelden müssen. Blizzard habe nun bis zum 13. Juli Zeit, wegen der Wettbewerbsverstöße eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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