Computerspiel Diablo III: Abmahnung für Hersteller Blizzard

Das Computerspiel „Diablo III“ ist ein echter Verkaufsschlager. Allerdings hat der Hersteller Blizzard Entertainment Ärger mit dem Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv). Dieser hat Blizzard abgemahnt. Nicht wegen des Inhalts des Action-Spiels, sondern wegen fehlender Informationen auf der Verpackung von „Diablo III“, berichtet der Stern in seiner Online-Ausgabe.Demnach bezieht sich die Abmahnung der Verbraucherschützer darauf, dass nicht ausreichend genug darauf hingewiesen werde, dass eine dauerhafte Internet-Verbindung nötig sei, um zu spielen. Außerdem fehle der Hinweis, dass die Spieler sich im Online-Netzwerk Battle.net anmelden müssen. Blizzard habe nun bis zum 13. Juli Zeit, wegen der Wettbewerbsverstöße eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Zum kompletten Artikel geht es hier: Stern.de

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.