Das Landgericht Frankfurt hat der Commerzbank untersagt, bei Überschreitungen des vereinbarten Dispo-Kredites ihren Kunden Sondergebühren in Höhe von 5 Euro pro Überweisung zu berechnen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte dagegen erfolgreich geklagt.
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Die Überziehungszinsen von 18,78 Prozent seien schon hoch, zusätzliche Gebühren bewerteten die Verbraucherschützer als unangemessen und rechtswidrig, da die Bank das Risiko bei stark überzogenen Konten bereits durch extrahohe Zinsen abdecke.