CMI: Kunde muss Kredit der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank nicht zurückzahlen

Einen Kredit der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank muss ein Kunde nicht zurückzahlen, wenn er mit diesem eine verlustreiche Lebensversicherung finanziert hat. Das hat das Landgericht Schwerin entschieden (Az. 1 O 59/10, nicht rechtskräftig). Die Bank habe sich bewusst in das Geschäft mit nicht erfüllbaren Renditeversprechen einbinden lassen. Durch hohe Renditeversprechen wurde der Kunde angelockt, mit dem Kredit den Einmalbeitrag für eine fondsgebundene Lebensversicherung des britischen Unternehmens Clerical Medical Investment (CMI) investiert. Damit machte er hohe Verluste, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dass der Kunde das Darlehen zurück zahlt, kann die Bank nicht verlangen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/rechtsgebiete/anlegerschutz

Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.