Einen Kredit der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank muss ein Kunde nicht zurückzahlen, wenn er mit diesem eine verlustreiche Lebensversicherung finanziert hat. Das hat das Landgericht Schwerin entschieden (Az. 1 O 59/10, nicht rechtskräftig). Die Bank habe sich bewusst in das Geschäft mit nicht erfüllbaren Renditeversprechen einbinden lassen. Durch hohe Renditeversprechen wurde der Kunde angelockt, mit dem Kredit den Einmalbeitrag für eine fondsgebundene Lebensversicherung des britischen Unternehmens Clerical Medical Investment (CMI) investiert. Damit machte er hohe Verluste, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dass der Kunde das Darlehen zurück zahlt, kann die Bank nicht verlangen.
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Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller