Die Verhandlung eines Anlegers gegen den englischen Lebensversicherer Clerical Medical beim Bundesgerichtshof ist geplatzt. Das teilte der BGH heute in einer Pressemitteilung mit. Grund: Clerical Medical hat seine eigene Revision zurückgezogen und die Zahlung von einer Versicherungsleistung von 254.500 Euro an die Klägerin anerkannt.Der IV. Zivilsenat des BGH werde nunmehr in anderen Revisionsverfahren aus diesem Komplex alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen, heißt es weiter.
Was sich zunächst wie eine gute Nachricht für die Anleger anhört, könnte nach hinten losgehen. Kritiker befürchten, dass Clerical Medical so nur ein Grundsatzurteil des BGH verhindern wollte. Schon in anderen Fällen haben Banken und Versicherungen so gehandelt, um noch höheren Schaden abzuwenden.
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