Die BaFin hat die Rückabwicklung der Fonds CIS Garantie Hebel Plan 07, CIS Garantie Hebel Plan 08 und CIS Garantie Hebel Plan 09 angeordnet, da ihrer Meinung nach keine Genehmigung für das Geschäftsmodell vorliegt. Die Fonds hätten unerlaubte Investmentgeschäfte betrieben, dazu hätte eine Genehmigung der Bafin vorliegen müssen
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