
Na wenn der EU-Gerichtshof immer so konsequent entscheiden würde: Einem Reisebüro aus Österreich steht eigentlich unverdient Ärger ins Haus, weil es mit einer Exklusivität warb, die es für den Verbraucher nicht gab. Zwar hatte sich das Reisebüro Team4 Travel vom Leistungserbringer ganz ordentlich Exklusivität vertraglich zusichern lassen und für seine Seite damit alles getan, um die versprochene Exklusivität zu sichern, allerdings hatte man zu sehr auf den Vertragspartner und dessen Loyalität und Vertragstreue verlassen.
Der Leistungsanbieter verhielt sich weniger sauber und verteilte Zimmer in einer exklusiven Herberge auch an andere Reiseunternehmen. Eins dieser Betriebe verklagte jetzt das Unternehmen, das in seinen Prospekten mit der nicht gegebenen Exklusivität geworben hatte. Heißt: Exklusivität muss man nicht nur schaffen, sondern auch permanent überprüfen,
Aktenzeichen C435/11
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