C435/11 / Team4 Travel – Exklusivität ist nicht nur Vertragssache – Irreführende Werbung

Teilen Sie dies über:

Na wenn der EU-Gerichtshof immer so konsequent entscheiden würde: Einem Reisebüro aus Österreich steht eigentlich unverdient Ärger ins Haus, weil es mit einer Exklusivität warb, die es für den Verbraucher nicht gab. Zwar hatte sich das Reisebüro Team4 Travel vom Leistungserbringer ganz ordentlich Exklusivität vertraglich zusichern lassen und für seine Seite damit alles getan, um die versprochene Exklusivität zu sichern, allerdings hatte man zu sehr auf den Vertragspartner und dessen Loyalität und Vertragstreue verlassen.

Der Leistungsanbieter verhielt sich weniger sauber und verteilte Zimmer in einer exklusiven Herberge auch an andere Reiseunternehmen. Eins dieser Betriebe verklagte jetzt das Unternehmen, das in seinen Prospekten mit der nicht gegebenen Exklusivität geworben hatte. Heißt: Exklusivität muss man nicht nur schaffen, sondern auch permanent überprüfen,

Aktenzeichen C435/11

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.