Die BWF-Stiftung (Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.) ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der Vorwurf: Verdacht auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen.
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Die BWF-Stiftung hat Anlegern verschiedene Goldsparverträge angeboten. Nach einer gewissen Laufzeit hatten die Anleger die Zusage, dass das Gold zu einem festgelegten Preis wieder zurückgekauft wird – mit ordentlichen Renditen für die Anleger. Rund 6.500 Anleger sollen insgesamt ca. 48 Millionen Euro investiert haben.
Allerdings könnte die Rechnung für die Anleger nicht aufgehen. Denn es besteht der Verdacht auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug. Am 25. Februar 2015 ist es daher zu einer groß angelegten Razzia in den Räumen der BWF-Stiftung in Berlin und Köln gekommen. Dabei wurde nicht nur Beweismaterial, sondern auch rund vier Tonnen vermeintliches Gold sichergestellt. Vermeintlich, weil die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass 95 Prozent des sichergestellten Goldes nicht echt sein könnten. Weitere Untersuchungen des Goldes sollen weiteren Aufschluss bringen.
Die Bundesfinanzaufsicht BaFin hat der BWF-Stiftung am 25. Februar 2015 das weitere Betreiben des unerlaubten Einlagegeschäfts verboten und die sofortige Abwicklung beauftragt. Zur Abwicklung wurde ein Liquididator bestellt. Ob die Anleger ihr Geld aber tatsächlich zurückerhalten, ist derzeit fraglich. Denn wenn das Gold nicht echt ist, dürfte kaum ausreichend Masse vorhanden sein, um die Forderungen der Anleger zu befriedigen.
Angesichts der drohenden hohen Verluste können sich die betroffenen Anleger an einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen und sie auch bei der Forderungsanmeldung unterstützen kann.
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