Der Bundestag stimmt gerade über die von Bundesverbraucherschutzministerin Aigner geforderte Buttonlösung für Internet-Angebote ab. Nach Aussagen des Ministeriums sollen in der Vergangenheit über 5 Millionen Menschen Rechnungen für Dienstleistungen und Produkte erhalten haben, die sie eigentlich gar nicht bestellen wollten. In Zukunft soll das alles nicht mehr möglich sein. Kunden müssen einen deutlich auf der Seite sichtbaren Button klicken und damit erklären „Ja, ich wurde über entstehende Kosten aufgeklärt!“ Damit lösen sich allerdings nicht die Probleme der 5 Millionen Opfer aus der Zeit vor der Buttonlösung. Ein Gericht entschied neulich, dass z.B. Betreiber von Inkassodiensten im Masseninkasso keine Einzelfallprüfung vornehmen müssen. Grundsätzlich haben Abzocker in Deutschland nach aktuelle Rechtslage einen Freischein und Verbraucherschützen fürchten, dass auch die Buttonlösung daran nichts ändert.
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Allein die Kostenforderungen aus der Zeit vor der Buttonlösungen machen die Abzocker noch nachträglich zu vielfachen Millionären. Das heißt: Abzocker dürfen weiter für Geschäftsmodelle kassieren, die nach heutigem Stand des Rechts verboten wären.
Eine der bekanntesten Personen der Abzockerszene steht in ein paar Wochen vor dem Frankfurter Landgericht und sein Anwalt verkündet schon heute: „Etwas anderes als einen Freispruch kann es nicht geben!“ Armes Deutschland ….
Einen GRÖSSEREN BLÖDSINN konnten sich unsere (vom Internet NULL-AHNUNG-habenden) Herren Politiker wohl nicht ausdenken. Aber um potentielle Wähler an der Nase herumzuführen, macht ein Politiker ja quasi alles.
Ich bin gespannt, wie viele ABO-Fallen-Betreiber jetzt einen KAUFEN-Button verwenden werden ? Wahrscheinlich interessiert die ABO-Fallen-Betreiber das neue Gesetz in keinster Weise, denn deren „Geschäftsmodell“ basiert ja nicht darauf, dem Kunden etwas zu verkaufen, sondern darauf dem Kunden zu suggerieren, dass er etwas gekauft hätte um dann mit kostenpflichtigen Mahnungen das Geld über findige Rechtsanwälte von unwissenden Bürgern einzutreiben und diese soweit einzuschüchtern, dass diese auch zahlen, obwohl sie an sich (schon laut jetziger Rechtsprechung!) gar nichts hätten zahlen müssen.
Ob der neue vom Gesetzgeber geforderte „Kaufen“-Button, dann „Kaufen“ oder „Kostenplichtig bestellen“ oder „Hinz“ oder „Kunz“ heisst, wird die ABO-Fallen-Betreiber in keinster Weise interessieren, da dieser Button absolut nichts an deren „Geschäftsmodell“ ändern wird !
FAKT ist: Die sog. BUTTON-LÖSUNG ist ein ABSOLUTER HOHN ohne jeglichem Sinn, ausser, dass arbeitslose Rechtsanwälte wieder einmal die seriösen Online-Shop-Betreiber nach „Strich und Faden“ abzocken können, nur weil deren „Kaufen“-BUTTON nicht die richtige Farbe hat oder der Text nicht gross genug ist oder der Button 325 Pixel zu weit links ist oder die „Gross- und Kleinschreibung“ nicht beachtet worden ist oder oder oder ….
ABOLUTER SCHWACHSINN von DUMMEN POLITIKERN, welche damit auf „Wählerfang“ gehen wollen !
Seit wann kommt diese Button-Lösung? Es ist nichts fest beschlossen! Außerdem gilt dies nicht für Shops sondern nur und ausdrücklich für Webseiten, die keine eindeutigen Hinweise habe. Ferner dürfte das Gesetz abgelehnt werden. Es ist also sehr fraglich, ob da was kommt ich halte das für eher ausgeschlossen und selbst wenn dauert es noch Jahre und wird dnan noch zehn mal geändert!
Admin: Das Gesetz wurde verabschiedet, muss jetzt durch den Bundesrat und ann kommt es – Ich hab irgendwo gelesen ab Juli 2012. Wenn du ’ne bessere Möglichkeit siehst und auch die Potenz hast, sie zu realisieren – nur zu! Bis dahin sollte man glücklich über alles sein, was Abzocke erschwert!