Die deutsche Justiz bereitet sich aktuell darauf vor, die auf den kino.to-Server sicher gestellten Nutzeradressen auswerten und Urheberschutzverletzungen auch ahnden zu können. Die Macher von kino.to hatten immer behauptet, dass User-Daten nicht gespeichert werden. Grundsätzlich ist das Nutzen von kino.to auch noch kein Strafbestand, allerdings wird aktuell geprüft, ob mehrere tausend kino.to-User wegen Beihilfe zu Urheberschutzverwandlungen hohe Bußgelder zahlen müssen. Betroffen sind dabei die User, die nach den vorliegenden Unterlagen Geld für das Anschauen von bis zu mehreren 100 Filmen bezahlt und damit die gewerbliche Urheberschutzverletzungen finanziert hatten.
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Sporadische Nutzer von kino.to haben erst einmal nichts zu befürchten. Grund ist, dass sich die Justiz immer noch schwer tut, Streaming als aktive Urheberschutzverletzung zu werten. Beim Live-Streaming werden daten nicht gespeichert. Kritiker dieser Sichtweise – also Musik- und Filmproduzenten – möchten allerdings schon das kurzfristige Zwischenspeichern von geschützten Dateien strafbar sehen!