Mit 80 Mitarbeitern gehören die Burger King-Filialen in Wiesbaden zu den eher größeren der Kette. Was sie in diesen Tagen besonders macht: Sie gehören zur Yo Ki Holding GmbH, der Burger King vor einigen Tagen den Franchise-Vertrag kündigte. Heißt: Offiziell dürfte es die Laden in der Wiesbadener Äppelstraße und an der Mainzer Straße eigentlich gar nicht geben.
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Das Vertragsverhältnis zwischen Yo Ki und Burger King beschäftigt aktuell schon die Gerichte. Die Mitarbeiter müssen auf jeden Fall um ihren Job fürchten. Die Yo Ki Holding GmbH hatte bis zur medienwirksamen Aufkündigung der Verträge durch Burger King 89 Filialen geführt, darunter auch die beiden in der Wiesbadener Äppelstraße und an der Mainzer Straße. Wie es weitergehen soll wissen auch die Mitarbeiter der Filialen in der Äppelallee und der Mainzer Straße nicht. Die Mitarbeiter wurden von keiner Seite aufgeklärt, wie es zukünftig weitergehen soll: „Wir verfolgen die Entwicklung in den Medien! Dabei sollten die Mitarbeiter eigentlich im Vordergrund stehen!“, fordert der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge waren u.a. auch ein Grund für Burger King, den Franchisevertrag mit Yo Ki zu kündigen. Da wäre es natürlich besonders bitter, dass gerade der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen am Ende dafür sorgt, dass die Leute ihre Jobs verlieren! Cäsar-Preller: „Aber auch die aktuellen Verträge sind rechtswirksam und ermöglichen es Yo Ki nicht, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von einem Tag auf den anderen auf die Straße zu setzen!“ Allerdings: Die erzwungene Schließung der Filialen oder gar eine Insolvenz der Yo Ki-Holding würden neue Rahmenbedingungen schaffen. Der Wiesbadener Rechtsanwalt empfiehlt Burger King-Mitarbeitern sich über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und rechtzeitig Experten für Arbeitsrecht aufzusuchen!“
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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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