Natürlich hat das Landgericht München und nicht – wie Michael Burat im freudigen Eifer des Gefechts in seinem Blog schreibt – das Landgericht Hamburg die Einstweilige Verfügung bestätigt, die Rechtsanwalt Bernhard Syndikus aus München schon im November 2011 im Namen der WEBTAINS GmbH gegen die Verbraucherzentrale Hamburg erwirkt hatte (Qelle: Artikel und Downloadlink savonarola.org) .
Der Verbraucherzentrale Hamburg wird damit konkret untersagt, Kunden der Webtains GmbH dazu aufzufordern, die Konto führende Bank der Webtains GmbH anzuschreiben und um kritische Überprüfung der Geschäftsverbindung zu bitten. Gegen eine entsprechende Einstweilige Verfügung hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Rechtsmittel eingelegt und die Webtains GmbH damit zu einer Klage gegen die Verbraucherzentrale Hamburg gezwungen. Der Klage wurde stattgegeben.
Im Juni geht es in München um einen nach Burats Meinung ähnlich gelagerten Fall, in dem die Webtains GmbH verbraucherschutz.tv verklagt. Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg, Herausgeber des Blogs: “Diese Parallelen möchte Herr Burat gern sehen und damit ein ähnliches Urteil herbeisehnen – ich seh’s grundsätzlich anders!”
Ähnliche Aufforderungen gibt es zigweise im Netz – warum nur die VZ Hamburg und verbraucherschutz.tv mit Einstweiligen Verfügungen bedacht wurden entzieht sich unserer Kenntnis.