Warnung vor Papierbrikett

„Mit der Papierbrikettpresse werden aus alten wertlosen Zeitungen schnell und einfach kostenlose Briketts zum Heizen“ So – oder so ähnlich lauten die Werbeslogans der Papierbrikettpressenhersteller und –händler. Diese Pressen sind für außerordentlich kleines Geld zu erhalten und die Verbraucher werden dazu verleitet sich den vermeintlich guten und kostenlosen Brennstoff selbst herzustellen. >Brennholz-Experten sind da aber ganz anderer Meinung.

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„Alles wird teurer! Öl, Gas und Müllabfuhr, aber nicht für Sie! Wie? Mit der Papierbrikett-Presse. Machen Sie aus Ihrem Altpapier Heizenergie. In kürzester Zeit pressen Sie das Brikett in Form, der Heizwert ist mit Kohlen vergleichbar. Einfach das Papier nass machen und dann Pressen. Jetzt lassen Sie die Briketts gut trocknen, um sie dann in Ihrem Ofen, Küchenherd Kamin oder Heizkessel zu verbrennen.“ Im Kleingedruckten ist dann aber oft zu lesen: „Das Verbrennen von Altpapierbriketts ist nicht überall gestattet. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt.“

Diese Formulierungen aus einem Anbieterprospekt erweckt oft den Eindruck, als könne die Behörde entscheiden, ob Papier verbrannt werden dürfe oder nicht. Die 1. BImSchV als verbindliche deutsche Rechtsvorschrift lässt dazu aber keinen Spielraum.

Papier darf ausnahmslos in genehmigungspflichtigen Anlagen verbrannt werden. Nicht jedoch in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen der 1. BImSchV wie z. B. Einzelfeuerungen, Kamin, Kaminöfen und zentralen Feuerungen unter 1000 kW Nennleistung.

Die Verbrennung von bedrucktem als auch unbedrucktem Papier ist grundsätzlich in Feuerungsanlagen nach der 1. BImSchV §3 nicht erlaubt, da dort die zugelassenen Brennstoffe für Feuerungsanlagen aufgeführt sind.

Die Verbrennung von Alt- und Zeitungspapier ist z.T. mit erheblichen Schadstoffemissionen verbunden ist: Bei der meist unvollständig verlaufenden Verbrennung der Papierbriketts (Schwelen) entstehen u.a. Kohlenmonoxid und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die eine Umwelt- und Gesundheitsgefährdung als auch eine Geruchsbelästigung darstellen können.

Die in der Druckerschwärze enthaltenen Schwermetallverbindungen (Blei, Cadmium) und Additive werden freigesetzt. Ökologisch sinnvoller als die Verbrennung ist das Recycling zu Umweltpapier. Der Erwerb einer Presse zur Erzeugung von Altpapierbrikett ist leider nicht verboten, obwohl damit nur Verbotenes produziert werden kann. Das verstehe, wer will.

7 comments
  1. Hallo,
    klar, das der „Bundesverband Brennholz“
    dagegen ist. Der will ja keine Konkurrenzstoffe.
    Die Argumentation
    „Die in der Druckerschwärze enthaltenen Schwermetallverbindungen (Blei, Cadmium) und Additive werden freigesetzt.“
    … sind mir dieser Aussage (so korrekt) wohl vom Tisch:
    „Druckfarben mit toxischen Schwermatallen (Pb, Cd, Hg, Cr(6)) sowie (As, Se, Sb, Ba) sind seit langem nicht mehr im Einsatz (Grenzwert: Summe < 100ppm ; AP89/1)."

    Ich denke, wir werden hier so verarscht wie an vielen weiteren Stellen.
    Wir bezahlen die Zeitung, auch das Papier.
    Das Material selber, das Papier zu verwenden wird aber nicht empfohlen oder sogar verboten.
    Gewerbliche Nutzer lassen uns sammeln, sortieren, abliefern und machen ihre Geschäfte damit.
    Wir, die Kleinen, die Endverbraucher sind wieder mal übervorteilt und schlecht beraten.

    Grüße,
    NoName

    1. die frage ist jetzt wenn ich die papierbrikets verkohlen lasse (in eine dose packen und in ein feuer legen) verbrenne ich sie nicht
      FAZIT: das ist gestated
      FRAGE: als was gildet nun das entstandene produkt
      wenn es als kohle (grillkohle; oder so ähnlich) eingestuft wird ist dies erlaubt zu verbrennen

    2. Wichtig ist doch, dass wieder einmal etwas verboten wurde.

      Und die Müllverbrenner verdienen ja dreifach:
      1. Wir zahlen für die Müllentsorgung
      2. Es werden verbleibende Recyclingfähige Stoffe ruasgezogen und verkauft
      3. Heizenergie aus der Verbrennung wird wieder an den Lieferanten (zahlender Müllkunde) verkauft.

  2. Hallo!

    Ein Aktualisierung Ihrer „Info“ ist wohl mal erforderlich.
    Druckfarben mit toxischen Schwermatallen (Pb, Cd, Hg, Cr(6)) sowie (As, Se, Sb, Ba) sind seit langem nicht mehr im Einsatz (Grenzwert: Summe < 100ppm ; AP89/1).

    rh

  3. Schwachsinn nur dummgequatsche
    hauptsache brennt
    der eine sagt es so der andere wieder so

    Admin: Na du profi? Schon mal was von der Bundesemmisionsschutzverordnung gehört? Dumm gequatscht wird vielleicht bei dir am Stammtisch – ich halte mich hier eher an geltende Gesetze und Verordnungen.

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