Bundestag verabschiedet Leistungsschutzrecht – Vieles bleibt unklar

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Mit nur knapper Mehrheit hat der Bundestag heute (1. März) das Leistungsschutzrecht (LSR) verabschiedet. Wie umstritten dieses neue Gesetz ist, zeigt allein die Tatsache, dass es selbst in Reihen der Regierungskoalition Abweichler gab.  Quer durch alle Meinungen und Interessensvertreter gibt es vor allem einen Hauptkritikpunkt – statt einer höheren Rechtssicherheit sorgt es eher für mehr Rechtsunsicherheit. Zumal das Gesetz nur wenige Tage vor der Abstimmung noch einmal verändert wurde.

Worum geht es überhaupt beim Leistungsschutzrecht? Im Kern wollten Verlage von Suchmaschinen wie Google Geld für das Verbreiten kurzer Meldungen mit ebenso kurzen Textschnipseln, so genannte Snippets, haben.  Anders ausgedrückt: Die Suchmaschinen sollen dafür entsprechende Lizenzen erwerben. Doch genau an dieser entscheidenden Stelle wurde der Gesetzentwurf geändert. Demnach bleibt die Verwendung dieser Snippets lizenzfrei. Unklar bleibt aber, wie lang solche Textanrisse sein dürfen. Das könnte Abmahnanwälten Tür und Tor öffnen.

Ob das Leistungsschutzrecht in seiner jetzigen Form jemals in Kraft treten wird, ist ebenso unklar. Denn noch muss es  durch den Bundesrat. Dort hat die Opposition die Mehrheit. Und die hat schon Widerstand angekündigt.

Mit dem ursprünglichen Sinn, nämlich dem stärkeren Schutz des Urheberrechts und geistigen Eigentums im Netz, hat die ganze Diskussion nicht mehr viel zu tun.

 

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